Wohneigentumsförderung: Eigenheim finanzieren mit der Beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung: Eigenheim finanzieren mit der Beruflichen Vorsorge

- 5. November 2022 - Blog

Die berufliche Vorsorge kann auch zum Erwerb eines Eigenheims genutzt werden. Welche Möglichkeiten Sie haben, lesen Sie in diesem Artikel!

Wohneigentumsförderung: Das Wichtigste in Kürze

  • Recht auf Vorbezug: BVG-Versicherte haben ein Recht auf Vorbezug von Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge für den erstmaligen Kauf von Wohneigentum als Hauptwohnsitz.
  • Ablehnung des Vorbezugs: Pensionskassen können bei einer Unterdeckung den Vorbezug verweigern.
  • Summe: Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt 20’000 CHF.
  • Verwendung: Der vorbezogene Betrag darf für Eigenmittel, Hypothekenzahlungen, Renovationen und Beteiligungen verwendet werden.
  • Rückzahlungspflicht: Der vorbezogene Betrag muss zurückgezahlt werden, wenn die Immobilie verkauft wird und innerhalb der nächsten 2 Jahre kein Neukauf geplant ist.
  • Rückzahlungsrecht: Bis zum Entstehen des Anspruchs auf Altersleistungen dürfen Versicherte mindestens 10*000 CHF des Vorbezugs zurückzahlen.
  • Eheleute: Ehepaare benötigen die Zustimmung ihres Partners.
  • Über 50-jährige: Nach dem 50. Altersjahr ist der Vorbezug auf den Anspruch zum Zeitpunkt des 50. Altersjahres oder alternativ die Hälfte des aktuellen Anspruchs gedeckelt.
  • Verpfändung: Mit einer Verpfändung holen sich Versicherte bessere Konditionen für die Hypothek durch eine zusätzliche Sicherheit gegenüber der Bank. Die Konditionen der Verpfändung sind identisch zu den Regelungen beim Vorbezug.

Was ist die Wohneigentumsförderung?

Die berufliche Vorsorge ist im Normalfall an das reguläre Pensionierungsalter gebunden. Erst dann kann das angesparte Altersguthaben als Rente bezogen werden. Eine Ausnahme bildet der Erwerb von Wohneigentum. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung zur Finanzierung einer selbstbewohnten Liegenschaft oder Wohnung können Versicherte ihr angespartes Altersguthaben bereits vor dem Renteneintritt erhalten. 

Durch den Vorbezug der beruflichen Vorsorge dürfen dann die nötigen Eigenmittel, die Bezahlung eines Darlehens, die Beteiligung an einer Immobilie oder Renovationen bezahlt werden. Der Vorbezug ist ausschliesslich für den Kauf eines Eigenheims als Hauptwohnsitz möglich – der Ort ist nicht ausschlaggebend. Grenzgänger können so eine Immobilie im Ausland kaufen – solange sie der neue Hauptwohnsitz der Familie werden.

Zusätzlich kann der Vorbezug nur für eine einzige Immobilie stattfinden – wer bereits einmal Mittel aus der BVG für eine Immobilie vorbezogen hat, ist von der Regelung also ausgeschlossen.Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt 20’000 CHF. Der Vorbezug führt zur einer Kürzung der Vorsorgeleistung im Alter. 

So funktioniert der Vorbezug: Ablauf & Einschränkungen

Wer in die berufliche Vorsorge einzahlt und seine erste Wohnimmobilie anschaffen will, hat einen prinzipiellen Anspruch auf den Vorbezug. Allerdings setzen folgende Regelungen dem Vorbezug zur Finanzierung vom Wohneigentum einige Grenzen:

  • Durch den Vorbezug werden auch die Leistungen für Tod und Invalidität gekürzt. Versicherte sollten daher über eine Zusatzversicherung nachdenken. 
  • Verheiratete oder Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft benötigen eine schriftliche Erlaubnis ihres Partners. Im Fall einer Scheidung ist der Vorbezug eine Freizügigkeitsleistung, welche zwischen den Partnern hälftig zu teilen ist. 
  • Ein Vorbezug ist nur alle 5 Jahre möglich.
  • Menschen, die das 50. Lebensjahr erreicht haben, können nur Anspruch auf die Freizügigkeitsleistungen anmelden, die sie im 50 Altersjahr hätten – oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung zum Bezugszeitpunkt. 
  • Der späteste Zeitpunkt für den Vorbezug ist das 3 Jahre vor dem Entstehen des Anspruchs auf reguläre Altersleistungen. Einzelne Vorsorgekassen bieten ihren Versicherten allerdings günstigere Regelungen. 
  • Bei einer Unterdeckung hat die Pensionskasse das Recht, den Vorbezug zu verweigern, bis die Deckung wiederhergestellt ist. 

Vorbezug: Recht und Pflicht zur Rückzahlung

Nicht immer erfüllt sich der Traum vom Eigenheim auf Dauer und die Eigentümer entscheiden sich für einen Verkauf der Immobilie. Im Fall eines Vorbezugs besteht dann prinzipiell eine Rückzahlungspflicht. Durch eine Übertragung des Eigentums an das eigene Kind oder den Ehepartner wird zunächst keine Rückzahlung fällig, die Pflicht bleibt allerdings bestehen. Sie geht auf den Begünstigten der Übertragung über, der den Vorbezug beim Verkauf zurückzahlen muss. 

Eine weitere Ausnahme bildet der Verkauf des Wohneigentums mit dem Zweck, innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder Wohneigentum zu kaufen. Dann kann der Versicherte den Betrag an eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen, bis der Kaufpreis für die neue Immobilie fällig wird. Eine Rückzahlungspflicht gibt es dann nicht.

Umgekehrt haben Versicherte auch ein Recht auf Rückzahlung, bis der reglementarische Anspruch auf Altersleistungen entsteht, ein Vorsorgefall eintritt oder die Freizügigkeitsleistung in Bar ausgezahlt wurde. Versicherte müssen nicht die vollständige vorbezogene Summe zurückzahlen – die Mindestrückzahlung beträgt allerdings 10’000 Franken. 

Lohnt sich der Vorbezug?

Der Kauf einer Wohnimmobilie ist für viele Menschen die wichtigste finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Der Vorbezug erscheint dabei vielen Menschen als attraktives Mittel, sich den Traum vom Eigenheim (schneller) zu verwirklichen. Allerdings betrifft ein Vorbezug die gesamte Vorsorgestrategie und kann im Alter mit massiven Nachteilen einhergehen. 

  • Durch den Vorbezug wird die spätere Rentenzahlung direkt geschmälert gleichzeitig kommt die Belastung durch die Hypothek hinzu. 
  • Zusätzlich können keine steuerbegünstigten Einkäufe in die Pensionskasse stattfinden, bis die vorbezogene Summe vollständig zurückgezahlt wird. So gehen langfristig Ersparnisse verloren, die nur wenige Menschen bei der Planung der Finanzierung ihres Traums vom Eigenheim berücksichtigen. 

Grundsätzlich sollte der Vorbezug daher sorgfältig geplant und nur in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Sowohl der Vorbezug von Geldern der 3. Säule als auch die Verpfändung der Pensionskasse sind für Versicherte die günstigeren Lösungen. 

Verpfändung: Alternative zum Vorbezug

Der Vorbezug ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Wenn Sie die Eigenmittel für die Immobilienfinanzierung selbst beschaffen können und auch sonst keine untragbaren Kosten anfallen, ist es günstiger, das Vorsorgeguthaben unangetastet zu lassen. 

Trotzdem können Versicherte der Pensionskassen von ihrer Vorsorge vor dem Pensionierungsalter profitieren, indem sie ihren Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen bestimmten Betrag ihrer betrieblichen Vorsorge verpfänden. Die Pfändung dient gegenüber Banken als Sicherheit, die so bessere Konditionen für die Hypothek bieten können. Ob sich eine Verpfändung lohnt, hängt von den konkreten Angeboten ihrer Kreditinstitute ab. Bei Carefinance ermitteln wir in der Beratung gerne die optimale Strategie für die kostengünstige Finanzierung Ihres Eigenheims – mit oder ohne Vorbezug und Verpfändung. 

Die Verpfändung erfolgt analog zum Vorbezug. Auch hier ist die Pfändungssumme nach dem 50. Altersjahr begrenzt, Ehepartner müssen ihre Zustimmung erteilen und eine Verpfändung ist spätestens 3 Jahre vor dem Entstehen des Anspruchs auf Altersleistungen möglich.

Traum vom Eigenheim mit Carefinance

Der Kauf von Eigentum ist eine der grössten und wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Die Finanzierung sollten Sie daher nicht dem Zufall überlassen. Bei Carefinance unterstützen wir sie daher noch vor der ersten Besichtigung mit langjähriger Erfahrung dabei, die beste Entscheidung für die Zukunft der Familie zu treffen. Neben dem Vorbezug verschaffen Sie sich mit unserer Hilfe einen Überblick über alternative Wege zum Eigenheim und rechnen durch welche Option finanziell am günstigsten ist. Ist der Finanzierungsweg geklärt, finden unsere unabhängigen Berater die Hypothek mit dem besten Kompromiss auf Flexibilität und Kosten – damit sie sorglos in Ihr neues Zuhause einziehen können.