Was Frauen bei der Pensionsvorsorge beachten müssen

Was Frauen bei der Pensionsvorsorge beachten müssen

- 16. Mai 2022 - Blog

Fast jede dritte Schweizerin fürchtet den Verlust des Lebensstandards nach der Pensionierung. Was sind die Gründe für ein erhöhtes Armutsrisiko im Alter, wieso ist Altersarmut mehrheitlich weiblich und wie können Frauen heute mit einer guten Pensionsvorsorge für die Zukunft vorbeugen?

Pensionsvorsorge: So funktioniert es

Mit der Pension endet das Erwerbsleben. Arbeitnehmer leben dann vom Pensionsguthaben, dass Sie über ihr Erwerbsleben in den Pensionskassen angesammelt haben. Die Schweizer Pensionsvorsorge steht auf drei verschiedenen Säulen: 

  • Gesetzliche Pflichtversicherung: Jeder Schweizer im erwerbsfähigen Alter ist in der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) pflichtversichert. Sie soll im Alter das absolute Existenzminimum decken.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge bildet die 2. Säule der Schweizer Pensionsvorsorge und wird im Rahmen des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen. Verschiedene Arbeitgeber bieten unterschiedliche Vorsorgeprodukte an. Die betriebliche Vorsorge deckt zusammen mit der AHV im Idealfall den Lebensstandard im Alter, sofern keine Beitragslücken entstehen.
  • Private Vorsorge: Die dritte Säule der Pensionsvorsorge ist die private Vorsorge. Sie ist freiwillig, wird aber im Rahmen der Säule 3a steuerlich bevorzugt. Schweizer können bis zu 6883 CHF im Jahr in ein privates Vorsorgeprodukt einzahlen und so das steuerbare Einkommen verringern. 

Theoretisch sollen gesetzliche Pflichtversicherung und betriebliche Vorsorge ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten, aber in der Realität funktioniert das aus verschiedenen Gründen häufig nicht. Jedes fehlende Beitragsjahr bedeutet einen Abzug von der Rentenauszahlung. Zwar lassen sich Kindererziehung und Ausbildung teilweise anrechnen, aber wer länger für Kinder oder Eltern zu Hause bleibt, muss Renteneinbussen in Kauf nehmen. Auch ein zu geringes Einkommen wird zum Problem: Wer zu wenig verdient, fällt aus der betrieblichen Vorsorge, sodass ein wichtiges Standbein im Alter wegbricht.

Warum Altersarmut weiblich ist

Rechtlich sind Frauen den Männern gleichgestellt und auch in der Wirtschaft haben Frauen zumindest formal dieselben Möglichkeiten. Aber die Realität sieht immer noch anders aus. Einer der wichtigsten Indikatoren, um geschlechtsspezifische Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu messen, ist der sogenannte Gender-Pay-Gap. Dieser lag 2018 in der Schweiz bei 19,6 Prozent. Nicht alle Unterschiede sind auf geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung zurückzuführen, deshalb unterscheiden Experten zwischen einem nicht-erklärten und einem erklärbaren Teil der Lohnlücke. Für die Erklärung der Altersarmut ist diese Unterscheidung allerdings nicht relevant. Feststeht: Frauen verdienen im Durchschnitt und im Median zwischen 10 – 20 Prozent weniger als Männer. 

Bei einem Jahreseinkommen von 100.000 CHF und 10 % Pay-Gap entspricht dies auf das Berufsleben gerechnet eine Einkommensdifferenz von knapp 500.000 CHF – Geld, das auch für die Pensionskassenbeiträge fehlt.

Aber es gibt noch weitere Gründe, die das durchschnittliche Lebenseinkommen von Frauen gegenüber Männern mildern. Frauen unterbrechen häufiger ihrer Erwerbsarbeit – zum Beispiel für Kindererziehung oder Pflege. In der Schweiz ist diese Ungleichverteilung durch den Gesetzgeber praktisch vorgeschrieben, denn während Frauen nach einer Schwangerschaft 14 Wochen Elternzeit erhalten, dürfen Väter maximal 2 Wochen in Elternzeit. Hinsichtlich geschlechtergerechter Lösung ist die Schweiz damit im europaweiten Vergleich Schlusslicht.

Pensionsvorsorge für Frauen: Worauf Sie achten müssen

Für Frauen sind vor Einkommenshöhe und Regelmässigkeit die grössten Hürden zu einer nachhaltigen Pensionsvorsorge. Insbesondere die Familienplanung erfordert oft längere Erwerbspausen, die sich auf Beitragszeiten und unter Umständen auch die Gehaltsentwicklung auswirken können. Sind Sie in einer festen Partnerschaft und planen die Familiengründung, sollten Sie mit Ihrem Partner frühzeitig über die Planung und deren Folgen für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft sprechen. Überlegen Sie gemeinsam, ob es eine tragfähige Möglichkeit gibt, die Kindererziehung auf beide Seiten zu verteilen – zum Beispiel durch eine wechselnde Betreuung in den ersten Jahren.

Pensionsvorsorge: Mehr Sicherheit in der Ehe

Mehr Sicherheit für Frauen mit Kindern bietet die Ehe. In der Schweiz ist für Eheleute nämlich der Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung gesetzlich vorgeschrieben, wenn mindestens eine Person über eine betriebliche Vorsorge verfügt und während der Zeit der Ehe in diese eingezahlt hat. Auch ein Ehevertrag mit Gütertrennung hebelt die Pflicht zum Vorsorgeausgleich nicht aus. 

Geteilt wird allerdings nicht gesamte Vorsorge, sondern die Austrittsleistungen, die während der Ehe angespart wurden. Austrittsleistung ist Vorsorgekapital, dass die Versicherten bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen würden. Die Hälfte der Differenz der beiden Vorsorgekapitale wird an die Partei mit der kleineren Vorsorge gezahlt. 

Im Fall einer Scheidung sieht die Rechnung so aus: Während der Ehe hat der Mann eine Austrittsleistung von 100’000 CHF angespart, Frau Schmidt hat dagegen die Kindererziehung übernommen und war nicht erwerbstätig. Die Ausgleichszahlung beträgt:

(100’000 – 0) / 2 = 50’000 CHF

Vorsorgefalle Teilzeit: Versicherung in der BVG behalten

Frauen übernehmen nicht nur häufiger die Kindererziehung in den ersten Jahren und fallen dadurch aus ihrem Beruf, sie arbeiten danach auch häufiger nur noch in Teilzeit. Damit ist allerdings nicht nur ein unmittelbarer Einkommensverlust verbunden, sondern auch eine Vorsorgelücke. Wer weniger arbeitet, verdient weniger Geld und zahlt in der Folge geringere Beiträge in die Pensionskasse ein. Sowohl AHV-Rente als auch betriebliche Vorsorge können unter der Teilzeitarbeit leiden: 

  • AHV
    Für die maximale AHV-Auszahlung von 2370 CHF im Monat müssen Arbeitnehmer das gesamte Erwerbsleben über ein Jahreseinkommen von durchschnittlich 85’320 CHF erzielen. Da das Jahresdurchschnitteinkommen in der Schweiz für Vollzeitstellen bei 78000 CHF liegt, erreichen nur weniger dieses Gehalt mit einer Teilzeitstelle. Fehlende Beitragsjahre kürzen die Rente um jeweils 2,27 Prozent. Innerhalb von 5 Jahren nach ihrem entstehen lassen sich Beitragslücken allerdings schliessen, wenn mindestens der Mindestbetrag von 482 CHF nachgezahlt wird.
  • BVG
    Die betriebliche Vorsorge ist entscheidend für eine Pension, mit der Frauen ihren Lebensstandard halten können. Allerdings besteht eine Versicherungspflicht für den Arbeitgeber erst ab einem Jahreseinkommen von mindestens 21’330 CHF. Wer mit seiner Teilzeitstelle unter diesen Betrag rutscht, verliert häufig das zweite Standbein seiner Altersvorsorge.
    Wer in Teilzeit arbeitet, schmälert sein Einkommen und seine Pension. Frauen empfiehlt die Schweizerischer Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten daher, nicht weniger als 70 Prozent einer Vollzeitstelle zu arbeiten. Ansonsten brechen wichtige Säulen der Altersvorsorge weg.

Pension sichern & privat vorsorgen

Mit der 3. Säule der Vorsorge können Sie individuelle Lücken bedarfsgerecht ausgleichen und dabei von einer reduzierten Steuerlast profitieren. Wenn AHV-Beitragslücken geschlossen und die BVG ausgeschöpft sind, sollten Sie daher immer versuchen, den Freibetrag der Säule 3a auszuschöpfen und ihre individuelle Altersvorsorge auf solidere Füsse zu stellen. Welches Vorsorgeprodukt für ihre finanzielle Situation und ihr Risikoprofil geeignet ist, klären wir bei Carefinance gerne in einer individuellen Beratung.

Carefinance: Für eine finanzielle Zukunft mit Plan

Frühzeitige und umsichtige Planung ist einer der Schlüssel zu finanzieller Sicherheit im Alter – gerade für Frauen. Bei Carefinance unterstützen wir sie in jeder Lebenslage dabei, eine effektive Pensionsvorsorge aufzubauen. Wir analysieren ihre Situation, blicken auf Ihr bisheriges Arbeitsleben und finden Wege, Beitragslücken zu schliessen und Rentenlücken aufzufüllen.