Die 4 grössten Irrtümer bei der Pensionierung: Rentenbezug, Beitragslücken & Besteuerung der Pension

Die 4 grössten Irrtümer bei der Pensionierung: Rentenbezug, Beitragslücken & Besteuerung der Pension

- 23. April 2022 - Blog

Über die Pensionierung und den Rentenbezug kursieren viele Fehlinformationen und Halbwahrheiten zur Besteuerung der Pension. Wir haben die grössten Irrtümer gesammelt und nennen die besten Tipps für eine reibungslose Pensionierung. 

Steuern nach Pensionierung: Auszahlung als Rente oder Kapital?

Mit der Pension endet zwar das eigene Erwerbsleben, nicht aber die Steuerpflicht. Viele angehende Pensionäre sind überrascht von den hohen Steuerabzügen – aus Sicht des Steuerrechts ist die Rente allerdings ein normales Einkommen. Das Renteneinkommen ist zwar geringer als das ehemalige Erwerbseinkommen, liegt häufig aber trotzdem über der Freigrenze. Zudem fallen die zahlreichen Steuervorteile als Arbeitnehmer für Beiträge in die 3. Säule und Berufskosten weg. Auch als Pensionär lohnt es sich daher, sich mit der Optimierung der Steuerlast zu beschäftigen und das idealerweise schon vor der Pensionierung. 

  • Vor der Pensionierung entscheiden Sie zwischen einem Bezug als Kapital oder als lebenslange Rente. Während der Kapitalbezug nur einmal versteuert wird, fallen im Rentenmodell dauerhaft Steuern an. 
  • Das Rentenmodell scheint vielen Menschen die sichere Option. Schliesslich besteht bei der Auszahlung als Kapital immer das Risiko eines Verlusts oder einer vorzeitigen Aufzehrung durch unvorhergesehen Umstände. 
  • Viele vergessen, dass auch die Rente einem Wertverlust unterliegt. Durch die Inflation sinkt die effektive Rente jedes Jahr um durchschnittlich 1-2 %. Die Rentenhöhe wächst langsamer als die Inflation. 
  • Steuerlich ist Kapitalbezug fast immer attraktiver als die Rente. Arbeitnehmer mit Rentenkapital von 250000 CHF sparen Beispiel über 30’000 CHF an Steuern, wenn Sie das Kapital auszahlen und bei einer Rendite von 3 Prozent anlegen, während sie monatlich eine entsprechende Rente entnehmen. 
  • Bei einer Inflation von 2 Prozent pro Jahr sinkt eine Rente von 3’000 CHF nach 10 Jahre auf unter 2500 CHF. Dagegen haben Sie beim Kapitalbezug die Möglichkeit, durch Anlage eine Rendite zu erzielen, die die jährliche Inflation ausgleicht. 

Hypothek nach Pensionierung reduzieren?

Mit der Pensionierung wollen Eigenheimbesitzer oft die Zahlung für die Hypothek durch eine Einmalzahlung reduzieren. Sie versprechen sich davon geringere Lebenshaltungskosten, die zum gesunkenen Einkommen passen. 

Allerdings steigt durch die niedrigere Hypothekenzahlung gleichzeitig die steuerliche Belastung, da der Schuldzins vollständig vom steuerbaren Einkommen abzuziehen ist. Zudem leidet durch eine Amortisation zur Pensionierung auch die Flexibilität und das Polster für unvorhergesehene Ereignisse. Wird eine grosse Reparatur am Haus fällig oder wollen Sie Ihren Kindern einen Erbvorbezug ermöglichen, fehlt Ihnen Kapital, das Sie in die vorzeitige Amortisation der Hypothek gesteckt haben. Angesichts niedriger Zinssätze lohnt es sich daher meistens, die Zahlung für Hypothek zu minimieren und das freigewordene Kapital entweder risikoarm anzulegen oder für Notfälle auf einem flexiblen Tagesgeld- oder Girokonto zu parken. 

Pensionierung – steuerfreier Nebenerwerb möglich?

Der Nebenerwerb nach der Pensionierung wird in seiner Wirkung auf den eigenen Geldbeutel häufig falsch eingeschätzt. Der häufigste Irrtum: Geringfügige Beschäftigungen würden nach der Pensionierung nicht unter die Beitragspflicht in der AHV fallen. 

  • AHV-Beitragspflicht: Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung korrekt, dass der Gesamtverdienst pro Jahr 2300 CHF nicht übersteigt. Sobald das Entgelt überschritten wird, ist das gesamte Entgelt AHV-beitragspflichtig – also auch die ersten 2300 CHF. Für die Ermittlung des Entgelts werden sämtliche Tätigkeiten bei allen Arbeitgebern zusammengerechnet. Es ist also nicht möglich, die Beitragspflicht durch die Aufnahme mehrerer geringfügiger Beschäftigungen zu umgehen. 
  • Ausnahme Hausdienstarbeiten: Tätigkeiten wie Reinigungsdienste in Privathaushalten müssen in jedem Fall mit der AHV abgerechnet werden – die Höhe des Entgelts spielt hier keine Rolle. 
  • Steuerpflicht im Nebenerwerb: Steuerlich werden Entgelte auf dem Nebenerwerb anders behandelt.  Hier gilt ein Nebenerwerbsabzug von 20 Prozent des Nettoeinkommens – mindestens jedoch 800 CHF und höchstens 2400 CHF im Jahr. Dadurch ist ein Entgelt von bis zu 800 CHF von der Steuer befreit. Ein Nebenerwerb mit einem Entgelt von 2400 CHF würde, wie ein normales Entgelt von 1920 CHF behandelt werden. 

Nachlassregelung aufschieben

Mit seinem letzten Willen beschäftigt sich kaum jemand gerne. Aber die Regelung des eigenen Nachlasses sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen. Ein Testament bedeutet Kontrolle – ohne dokumentierten letzten Willen entscheidet das Gesetz, wie das Vermögen aufgeteilt wird. Das trifft unter Umständen den hinterbliebenen Ehepartner. Ohne Testament, Erbvertrag oder Regelungen im Ehevertrag wird das Vermögen des Verstorbenen dem Nachlass zugeschlagen, wenn dieser es als Wirtschaftsgut eingebracht hat. Nur im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und Erträge aus Vermögen werden dem gemeinsamen Vermögen zugerechnet. Spätestens mit dem Eintritt in die Pension sollten Sie daher ein Testament anlegen und Ihren Angehörigen im Zweifel Klarheit geben.

Gut versorgt in die Pension mit Carefinance

Die Pensionierung markiert einen wichtigen Lebensabschnitt in Ihrem Leben, Carefinance unterstützt Sie bei der Planung und Optimierung Ihrer Pension und begleitet Sie auf dem Weg zu einem angenehmen Lebensabend. Angefangen bei der Schliessung von Beitragslücken über das Ausschöpfen der privaten Vorsorge bis zur Steueroptimierung im Alter: Eine gute Planung stellt die Weichen für finanzielle Sicherheit im Alter.