Frühpensionierung: So gelingt die vorzeitige Pensionierung in der Schweiz

Frühpensionierung: So gelingt die vorzeitige Pensionierung in der Schweiz

- 20. Januar 2022 - Blog

Vorzeitige Pensionierung mit 63 oder sogar 60 – das möchten viele Menschen. 2020 entschieden sich 40 Prozent der Berechtigten für die Frühpensionierung. Das erfordert allerdings gute Planung, denn der vorzeitige Ruhestand wirkt sich auf Ihren Geldbeutel im Alter aus.  Mit welcher Rentenlücke Sie bei einer Frühpensionierung rechnen müssen und wie Sie diese Lücke schließen können, erklären wir in diesem Artikel. 

Was ist eine Frühpensionierung?

In der Schweiz gilt ein reguläres Renteneintrittsalter von 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen. Das gesamte Vorsorgesystem ist auf dieses Alter ausgerichtet. Steigt jemand vorher aus dem Berufsleben aus, spricht man von einer Frühpensionierung. Diese hat verschiedene Auswirkungen auf die 3 Säulen der Schweizer Altersvorsorge. 

  • Säule 1: Die AHV erlaubt einen Vorbezug von 1-2 Jahren. Eine Frühpensionierung mit 64 kostet Sie 6,8 Prozent Ihres Rentenanspruchs (63 Jahre bei Frauen), bei einer Pensionierung mit 63 Jahren (62 Jahre bei Frauen) sind es 13,6 Prozent. 
  • Säule 2: Die Pensionskassen regeln den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Pensionierung individuell. In der Regel erlauben Sie einen Vorbezug ab einem Alter von 58 oder 60 Jahren. Auch die Kürzungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Üblich sind Kürzungen zwischen 3 und 5 Prozent pro Jahr der Frühpensionierung. Manche Pensionskassen ermöglichen einen zusätzlichen Einkauf, um die Verluste durch Frühpensionierung auszugleichen. Für einen Zusatzeinkauf sollten Sie sich Ihrer Frühpensionierung allerdings sehr sicher sein: Gehen Sie doch zum regulären Zeitpunkt in Rente, darf Ihr Altersguthaben das reguläre Maximum nur um höchstens 5 Prozent überschreiten. Jede zusätzliche Einzahlung verfällt zugunsten der Pensionskasse. 
  • Säule 3a: Die private Vorsorge innerhalb der Säule 3a ist ein Privileg, dass nur Arbeitnehmern zukommt. Wenn Sie in Frühpension gehen, wird ihr Säule 3a Vertrag daher aufgelöst. Sie erhalten dann Ihr Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung als Kapital ausgezahlt. 

Um ihren Rentenanspruch zu berechnen, addieren Sie Ihre Ansprüche aus den drei Säulen:

Monatliche Rente = (Altersguthaben Säule 1 + Altersguthaben Säule 2) * Umwandlungssatz + Guthaben aus Säule 3

Frühzeitige Pensionierung durchgerechnet

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem benötigten Einkommen im Alter und den erworbenen Rentenansprüchen (sowie eigenes Vermögen). Eine Rentenlücke kann auch bei einer regulären Pensionierung entstehen – zum Beispiel durch zu wenig Beitragsjahre oder ein niedriges Einkommen. 

Um zu berechnen, wie hoch Rentenlücke ist, die durch die Frühpensionierung entsteht, gehen sie wie folgt vor:

Rentenlücke = Benötigtes Einkommen – Rentenanspruch

  • Rentner benötigen in der Regel weniger Geld als Arbeitnehmer. Häufig wird daher ein Wert von 60 – 70 Prozent des letzten Einkommens angenommen. Individuell kann der Betrag aber auch höher oder niedriger ausfallen. 
  • Abhängig von der Dauer des Vorbezugs (zum Beispiel Pensionierung mit 63 oder 60) müssen Sie mit unterschiedlichen Kürzungen Ihrer AHV und Ihrer betrieblichen Vorsorge rechnen. Als Frührentner sind Sie außerdem weiterhin in der AHV beitragspflichtig. Auch diesen Betrag müssen Sie daher in der Berechnung der Rentenlücke durch die Frühpensionierung berücksichtigen. 

Beispiel: Frühzeitige Pensionierung mit 63

Herr Müller ist 52 Jahre alt und plant eine Frühpensionierung mit 63 Jahren. Er will wissen, wie hoch die Lücke ist, die durch den zweijährigen Vorbezug entsteht. Aus der AHV ergibt sich für Herrn Müller ein Anspruch von 2’314 CHF bei Renteneintritt mit 65 Jahren. 

Aus der betrieblichen Vorsorge hat Herr Müller einen Anspruch von 1’970 CHF pro Monat. 

Die Kürzung der AHV-Rente beträgt 2’314 CHF *13,6 Prozent = 340,70 CHF. 

Die Kürzung der betrieblichen Vorsorge liegt bei 1’970 CHF * 10 Prozent = 197 CHF

Die durch die frühzeitige Pensionierung mit 63 entstehende Lücke beträgt damit insgesamt  537,70 CHF im Monat. Bei einem Rentenbezug von 30 Jahren muss Herr Müller in den nächsten 11 Jahren ein Kapital von 70’946 CHF. 

Beispiel: Vorzeitige Pensionierung mit 60

Herr Meier ist 45 Jahre alt und verfügt über ein Jahreseinkommen von 150’000 CHF. Er möchte mit 60 Jahren in Pension gehen. 

Die AHV sieht nur einen Vorbezug von maximal 2 Jahren vor. Herr Meier möchte aber 5 Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in Pension gehen. Er bleibt damit beitragspflichtig und muss als Frührentner Beiträge in die AHV zahlen. 

Die Höhe der AHV-Beiträge ergibt sich aus seinem Vermögen und dem jährlichen Renteneinkommen mit dem Faktor 20 multipliziert. Das Renteneinkommen setzt sich nicht nur aus der AHV-Rente sondern aus allen anderen Einkommensquellen zusammen. Der Beitrag für Nichterwerbstätige ist nach oben und unten gedeckelt. Der Minimalbetrag beträgt 502 CHF, der Maximalbeitrag 25’020 CHF. 

Die betriebliche Vorsorge wird Herrn Meier um 5 Prozent pro Jahr, also 25 Prozent gekürzt. Sie beträgt damit 24’130 CHF *(1-0,25) = 18’098 CHF im Jahr oder 1’508 CHF im Jahr

Zudem verfügt Herr Meier über ein Vermögen in Höhe von 100’000 CHF. 

Für die  Berechnung des AHV-Beitrags bedeutet das: 

18’097 CHF * 20 + 100’000 CHF = 461’940 CHF

Gemäß Beitragstabelle des Bundes liegt Herr Meiers Betrag nach der Frühpensionierung bei 848 CHF. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von maximal 5 Prozent des zu zahlenden Beitrags. Sein AHV-Beitrag als Frührentner liegt damit bei maximal 890 CHF. 

Damit ergibt sich bei der vorzeitigen Pensionierung eine Lücke von 1’393 CHF im Monat. Nach 5 Jahren in der Frühpensionierung sinkt die Lücke um den AHV-Beitrag und die Auszahlung der AHV-Rente. 

Rentenlücke schließen: Säule 3a

Abhängig von ihrem gewünschten Rentenalter ergibt sich ein Fehlbetrag, den Sie schließen müssen, um Ihren Lebensstandard zu halten. Deshalb ist ein möglichst frühzeitige Planung entscheidend für eine erfolgreiche Frühpensionierung. Je früher Sie beginnen, die nötigen Mittel anzusparen, desto geringer der monatliche Betrag und die benötigte Rendite.

Der dritte Baustein der Schweizer Altersvorsorge erlaubt den steuerbegünstigten Aufbau einer privaten Altersvorsorge. 

  • Mit der privaten Altersvorsorge in der Säule 3a können Sie einen Teil der entstehenden Rentenlücke schließen. 
  • In der Säule 3a ist ein Vorbezug auf dem 59. Lebensjahr (bei Frauen) oder dem 60. Lebensjahr (bei Männern) möglich.
  • Wie sich der Vorbezug auf Ihr Alterskapital auswirkt, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab. Bankenlösungen sind in der Regel flexibler als Versicherungsprodukte. 
  • Die Beiträge in der Säule 3a sind nach oben gedeckelt. Maximal können Arbeitnehmer 6’883 CHF im Jahr in die Säule 3a einzahlen. 
  • Das ausgezahlte Alterskapital reicht nicht unbedingt aus, um die Rentenlücke zu schließen. Dann sollten Sie frühzeitig weitere kapitalbildende Vorsorgemaßnahmen treffen – beispielsweise durch die Investition in einen ETF Sparplan. Sie profitieren dann nicht mehr von den steuerlichen Vorteilen der Säule 3a, genießen dafür aber maximale Flexibilität bei Einzahlung, Auszahlung und Balance von Rendite und Risiko.

Mehr Rente durch Teilpensionierung

 Während Sie bei einer Vollpensionierung vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden, geschieht dieser Prozess bei der Teilpensionierung schrittweise. Die Teilpensionierung sieht eine Reduktion der Arbeitszeit in maximal zwei Schritten vor. Als teilweise Pensionierter zahlen Sie weiterhin Beiträge in die betriebliche Vorsorge. Die Altersleistungen aus der AHV werden Ihnen allerdings anteilig ausbezahlt – wahlweise als Rente oder als Kapital. 

Dadurch steht Ihnen zum Zeitpunkt der Teilpensionierung mehr Geld zur Verfügung und die Rentenlücke über die gesamte Rentendauer wird kleiner.  Damit ist die Teilpension eine mögliche Alternative zur vollständigen vorzeitigen Pensionierung, falls die Versorgungslücke zu groß ist, um sie rechtzeitig zu schließen. 

Carefinance: Ihr Partner für die perfekte Pensionierung zu jeder Zeit

Die vorzeitige Pensionierung bedarf einer sorgfältigen Planung und frühzeitigem Handeln. Bei der Planung müssen Sie viele Faktoren berücksichtigen:

  • Ansprüche aus der AHV Rente und Guthaben aus der betrieblichen Rentenversicherung abzüglich der jeweiligen Kürzungssätze
  • Berücksichtigung anderer Vermögenswerte
  • Ermittlung des benötigten Einkommens im Alter in Abhängigkeit Ihrer Ziele im Alter

Bei Carefinance helfen wir Ihnen, den Traum von der frühzeitigen Pensionierung wahr werden zu lassen. Wir rechnen gemeinsam durch, wo Sie aktuell mit Ihrer Vorsorge stehen und welche Wege zur Frühpension Ihnen offen stehen. Angefangen beim Ausschöpfen der Säule 3a über zusätzliche Strategien zum Vermögensaufbau bis zur Planung einer Teilpensionierung – unsere Berater machen transparent, wie sich die Pensionierung auf Ihr Leben im Alter auswirkt und schaffen so die Voraussetzungen für eine selbstbewusste informierte Entscheidung über Ihre Zukunft im Alter.