AHV-Rente berechnen
Die AHV-Rente ist ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Vorsorgesystems. Im Alter erhalten alle Schweizer eine existenzsichernde Grundversorgung. Die AHV-Rente berechnen, ist allerdings kompliziert. Wie sich die AHV-Rente zusammensetzt, wie Sie die Höhe der AHV-Rente berechnen und ob Sie darüber hinaus vorsorgen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
AHV-Rente und das Schweizer Vorsorgesystem
Das Schweizer Vorsorgesystem gilt als eines der besten auf der ganzen Welt. Das liegt an seinen drei Säulen, die zusammen ein dichtes Netz bilden, das allen Menschen unabhängig von sozialer Lage ein Altern in Würde ermöglicht.
- Säule 1: AHV-Rente
Die Alters- und Hinterlassenenvorsorge bildet die erste Säule des Schweizer 3-Säulen-Systems und soll bei Tod, Invalidität und Rentner die Existenz sichern. Er ist sowohl nach oben als auch nach unten gedeckelt, sodass grosse Einkommen die Renten der Schwächeren mitschultern.
- Säule 2: Berufliche Vorsorge
Ab 23230 CHF Jahreseinkommen ist jeder Arbeitnehmer obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. 15 % des Lohns werden automatisch für die berufliche Vorsorge abgezogen. Davon bezahlt der Arbeitgeber allerdings mindestens die Hälfte.
- Säule 3: Private Vorsorge
Die private Vorsorge ist nicht obligatorisch: Jedem Schweizer steht frei, sich zusätzlich für das Alter abzusichern. Das lohnt sich fast immer, Einzahlungen in Säule 3a wird vom Staat steuerlich begünstigt.
AHV-Rente: Beitragspflicht und Rentenhöhe
Die AHV gehört zu den obligatorischen Versicherungen. Das heisst: Grundsätzlich zahlt jeder Schweizer im Laufe seines Lebens in die Versicherung ein und hat ebenso Anspruch auf die Auszahlungen. Trotzdem zahlt nicht jeder Mensch zu jedem Zeitpunkt Beiträge. In diesen Situationen müssen Sie bezahlen:
- Jeder erwerbstätige Schweizer ab Vollendung des 17. Altersjahres
- Grenzgänger, die nicht in der Schweiz wohnen, aber hier arbeiten und ein Einkommen beziehen
- Selbstständige
- Arbeitslose ab Vollendung des 20. Altersjahres
- Rentner (Freibetrag von 1400 CHF / Monat)
- Invalide
Eine Ausnahme sind Kinder. Sie sind die einzige Gruppe, die zwar Leistungen erhält, aber selbst nicht in die AHV einzahlt.
Die Beitragspflicht endet mit dem Renteneintritt. Dieser ist für Männer und Frauen unterschiedlich:
- Frauen: ab 64 Jahren
- Männern: ab 65 Jahren
Um die Zahlung der Beiträge kümmern sich in der Schweiz die Arbeitgeber. Dieser zieht die entsprechenden Beträge vom Lohn ab und zahlt seinen Beitrag.
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe für die AHV/IV-Rente beträgt 2021 10,1 % des Bruttolohns. Dabei gilt ein Mindestbeitrag von 958 CHF und ein Höchstbetrag von 23950 CHF. Beitragsfrei sind alle Einkommen von 750 CHF pro Jahr und Arbeitgeber.
Bis zu einem Jahreseinkommen von 2300 CHF müssen Sie grundsätzlich keine Beiträge zahlen – dürfen es aber auf Antrag. Das lohnt sich vor allem für Menschen zwischen 17-21, die so wertvolle Jugendjahre ansammeln, um spätere Beitragslücken zu stopfen.
AHV Beiträge für Ehepaare
In einer Ehe sind beide Parteien verpflichtet, AHV-Beiträge zu zahlen – auch wenn nur eine Person erwerbstätig ist. Der Pflichtbeitrag ist abgegolten, wenn einer der Eheleute den doppelten Mindestbeitrag bezahlt.
AHV-Rente: Mindest- und Maximalrente
Die AHV-Rente soll die Existenz jedes Schweizer Bürgers sichern. Deshalb ist sie sowohl nach oben als auch nach unten gedeckelt. Für Ehepaare gilt eine besondere Regelung: Sie erhalten gemeinsam maximal das 1,5x der maximalen AHV-Rente.
Die Zahlen werden regelmässig den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. 2021 gelten diese Zahlen.
Minimale AHV Rente 2021: 1195 CHF
Maximale AHV-Rente 2021: 2390 CHF
Max. AHV-Rente für Eheleute: 2021:3558 CHF
Wenn Sie beide Kriterien erfüllen, erhalten Sie nach der Rente 2390 CHF pro Monat. Im Vergleich würde eine Person, die nur 30 Jahre bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 23000 CHF eingezahlt hat, immer noch die minimale AHV-Rente von 1195 CHF bekommen.
Der Unterschied in der AHV-Rente ist also nicht gross-. Das liegt am einzigartigen 3-Säulen-System in der Schweiz.
AHV Rente berechnen: So viel Rente erhalten Sie
Die Höhe der AHV-Rente hängt von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl der Beitragsjahre
Das Schweizer Rentensystem geht aktuell von 44 Beitragsjahren bei Männern und 43 Beitragsjahren von Frauen aus. Haben Sie ab dem 21. Lebensjahr jedes Jahr bis zum Renteneintritt eingezahlt, erhalten Sie die volle Rente. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente anteilig gekürzt. Mit 40 Beitragsjahren erhalten Sie 40/44 der Rente.
- Das durchschnittliche Jahreseinkommen
Der zweite Faktor ist das durchschnittliche Jahreseinkommen, denn wer viel verdient, zahlt auch mehr in die Rentenkasse ein. Dieser Effekt ist allerdings gedeckelt. Sobald Sie durchschnittlich mehr als 85.320 CHF im Jahr verdienen, erhöht sich Ihre Rente nicht mehr.
Ein 65-Jähriger, der 44 Jahre als Hilfsarbeiter gearbeitet hat, erhält zwar eine volle Rente, aber trotzdem weniger Geld als eine Person, die nur 40 Jahre gearbeitet hat, dafür aber im Durchschnitt 100.000 CHF verdient. Deshalb spricht man neben der vollen Rente von der maximalen Rente. Für die maximale Rente benötigen Sie
- 43 / 44 Beitragsjahre
- Ein durchschnittliches Jahreseinkommen von aktuell 85320 CHF
Beispiel: So viel AHV-Rente erhalten Sie
Daniel und Sandra: verheiratet, 1 Kind
Daniel hat 44 Beitragsjahre und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 132.000 CHF
Sandra ist mit 21 schwanger geworden und hat dort von dort an als Hausfrau gearbeitet.
Der Beitrag von Sandra wurde daher von Daniel mitfinanziert. Da dieser genug verdient, änderte sich an der Belastung nichts.
Daniel geht in Rente. Alleinstehend würde er nun 2390 CHF erhalten. Allerdings ist er mit Sandra verheiratet. Deshalb bekommen Sie maximal das 1,5x von Daniel AHV-Rente, also: 3558 CHF im Monat.
Anna, unverheiratet, kinderlos
Anna ist 59 Jahre alt und überlegt, in Frühpension zu gehen. Reicht Ihre Altersvorsorge aus? Anna kommt aus Deutschland und hat erst mit 26 regelmässig Beiträge eingezahlt.
Ihr Jahreseinkommen beträgt durchschnittlich 240.000 CHF.
Durch den Rentenvorbezug von 2 Jahren geht ihr pro Jahr 6,8 % der Rente verloren, für beide Jahre als 13,6 %. Normalerweise hätte Sie einen Anspruch auf 2370 CHF im Jahr.
Durch den Vorbezug sind es nun 1877 CHF.
Volle Rente trotz Beitragslücken: Nachzahlung, Jugendjahre und private Vorsorge
Nicht immer läuft im Leben alles nach Plan. Starten Sie spät in die Erwerbstätigkeit oder müssen Sie diese unvorhergesehen unterbrechen, fehlen Ihnen am Ende die Beitragsjahre für die volle Rente. Mit einem entsprechend hohen Einkommen ist das verschmerzbar, aber mittlere Einkommen trifft der Wegfall der wertvollen Jahre hart.
Urs ist 49 Jahre alt und kommt gerade aus einer längeren Zeit im Ausland. Nun will er in der Schweiz leben und arbeiten. Er hat schon immer gut verdient und seit dem 21. Lebensjahr den Höchstsatz eingezahlt. Aber nun fehlen die 9 Jahre, die er im Ausland war – mehr als 20 % seiner Rente.
Kann Urs diese Beitragslücken noch stopfen? Diese Möglichkeiten hat er:
- Nachzahlen
Bis zu 5 Jahre nach dem Entstehen der Lücke dürfen Sie Beiträge in die AHV nachzahlen und so Ihre Beitragslücke schliessen. Je nach Einkommen wird eine hohe Nachzahlung fällig. Urs verdient mehr als den Sockelbetrag von 84080 CHF im Jahr. Um die 5-jährige Lücke zu schliessen, zahlt er fast 40000 CHF an die Ausgleichskasse.
- Jugendjahre
Viele Menschen arbeiten bereits vor dem 21. Lebensjahr. Für die AHV-Rente werden die Jugendjahre normalerweise aber nicht berücksichtigt. Allerdings können Sie diese Zeiten nutzen, um Beitragslücken von bis zu 3 Jahren zu stopfen. Das macht auch Urs. Er war zwei Jahre nach der Schule im Betrieb seines Vaters tätig.
- Private Vorsorge
Urs hat also 7 Jahre seiner Rentenlücke geschlossen. Die restlichen 2 Jahre werden ihm bei der Auszahlung fehlen. Eine volle Rente erhält Urs also nicht. Allerdings beträgt der Fehlbetrag nur noch knapp 5 %. Diesen Fehlbetrag kann Urs durch in die Säule 3a decken. Seinen bereits im Ausland angelegten Fonds löst er auf und steckt das in ein entsprechendes Vorsorgeprodukt, das ihm sein Berater empfohlen hat.
Mehr Rente durch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Wer Kinder erzieht oder Verwandte betreut, kann nicht arbeiten. Weil der Staat Familien nicht benachteiligen will, erhalten sie sogenannte Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Sie werden bei Renteneintritt der Rente zugeschlagen.
Für jedes erhalten Eltern das Dreifache der zur Geburt gültigen jährlichen Minimalrente – bis zum 16. Geburtstag des Kindes. Die Summe der Gutschriften wir dann durch die Beitragsdauer geteilt und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen zugeschlagen. Analog funktioniert die Berechnung für Betreuungszeiten.
Beispiel: Mehr Rente durch Erziehungsgutschrift
Anna bekommt 2021 ein Kind. Die nächsten 16 Jahre ist sie nicht erwerbstätig. In den restlichen Jahren beträgt Ihr Jahreseinkommen 62.000 CHF. Durch die Erziehungsgutschrift steigt das kalkulatorische Jahreseinkommen auf:
(Jahresmindestrente * 3 * Erziehungsjahre ) / Beitragsjahre *
(14340*3* 16) / 43 =
= 15.643 CHF
Durch die Erziehungsgutschrift steigt Annas Jahreseinkommen also um fast 24 % auf 72643 CHF:
Pro Monat entspricht das gemäss Rentenskala 134 CHF mehr pro Monat.
Die Rechnung zeigt: Vor allem Eltern mit niedrigem Einkommen profitieren von den Erziehungsgutschriften. Je näher das Einkommen an der Untergrenze (14340 CHF) liegt, desto mehr kompensiert die Gutschrift den möglichen Verdienstausfall.
AHV Rente anmelden: So funktioniert es
Die AHV-Rente wird Ihnen nicht automatisch mit Renteneintritt ausgezahlt. Das müssen Sie beim AHV-Rente anmelden beachten:
- Ein Formular zur Anmeldung finden Sie bei Ihrer AHV-Zweigstelle in der Nähe
- Lesen Sie jede Frage genau und überprüfen Sie im Zweifel, ob Sie die Begriffe richtig verstehen
- In der Anmeldung geben Sie auch Ihre Kontodaten an, damit die Ausgleichskasse Ihnen monatlich die Rente überweisen kann
- Legen Sie der Anmeldung Ihren AHV-Ausweis bei
- Ausserdem benötigen Sie Dokumente, die Ihre Familienverhältnisse belegen: Zum Beispiel ihr Familienbüchlein oder Scheidungsurteil
- Reichen alle Unterlagen bei der zuständigen Ausgleichskasse ein
AHV ist die Alters- und Hinterbliebenenversicherung und enthält ausserdem die Invalidenversicherung. Sie ist obligatorisch für alle Schweizer Bürger ab dem 21. Alterstag. Sie bildet im Alter oder Invalidität die Existenzsicherung. Ausserdem zahlt Sie Witwe und ihren Kindern eine Witwenrente.
Manche Menschen sind wütend, dass sie zu Einzahlungen gezwungen. Die AHV beruht auf zwei zentralen Werten:
Generationelle Solidarität:
Gehen Sie heute in Rente, finanziert das die nun arbeitende Generation. So will die Schweiz sicherstellen, dass niemand wegen Alter, Invalidität oder Witwenschaft seine Existenz nicht mehr bestreiten kann.
Soziale Solidarität:
Die AHV-Rente ist so aufgebaut, dass Menschen mit hohem Einkommen einen höheren Betrag einzahlen, als sie für Ihre Rente bräuchten. Das wird durch eine Deckelung der Auszahlung der AHV-Rente erreicht. Umgekehrt erhalten auch Menschen, die sehr wenig oder sehr geringe Beiträge eingezahlt haben, eine existenzsichernde Rente.
Die Mindestrente beträgt 2021 1195 CHF. Die Lebenshaltungskosten betragen im Durchschnitt über 2000 CHF. In der Regel reicht die AHV-Rente also nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Als Arbeitnehmer verfügen Sie zusätzlich über die berufliche Vorsorge. Ausserdem sollten Sie nach Möglichkeit auch die dritte Säule ausnutzen, um Ihre Altersvorsorge zu sichern.