Vorsorgeauftrag: Alles wichtige auf einen Blick
Mit dem Vorsorgeauftrag gestalten Sie die Versorgung im Fall der Urteilsunfähigkeit. Ein Vorsorgeauftrag bestimmt eine dritte Person, die alle notwendigen Angelegenheiten für Sie übernimmt und entsprechend bevollmächtigt ist.
Was gilt es dabei zu beachten und brauchen Sie überhaupt einen Vorsorgeauftrag?
Vorsorgeauftrag anfertigen: So funktioniert es
- Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie Vertreter, die im Falle einer eingetretenen Urteilsunfähigkeit die finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten übernehmen.
- Ein Vorsorgeauftrag ist keine Vollmacht. Eine Vollmacht tritt mit der Ausstellung in Kraft – ein Vorsorgeauftrag erst, wenn die Urteilsfähigkeit eintritt.
Als urteilsfähig gilt, wer in der Lage ist, vernunftgemäss zu handeln. In der Praxis heisst das, dass Sie ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst regeln können.
Vorsorgeauftrag: Nutzen und Wirksamkeit
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer Ihre Angelegenheit übernimmt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Für den Eintritt der Urteilsunfähigkeit kann es verschiedene Gründe geben: Krankheit, Unfall oder Alter.
Die Urteilsfähigkeit wird in der Schweiz von der KESB überprüft.
Stellt die KESB eine Urteilsunfähigkeit fest und kann keinen wirksamen Vorsorgeauftrag finden, muss eine dritte Person Ihre Interessen vertreten.
Eheleute
Mit dem Eintritt der Urteilsfähigkeit übergeht dieser Auftrag bei Eheleuten an den Ehepartner. Dessen Gestaltungsspielraum ist allerdings beschränkt: Grössere Entscheidungen wie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie dürfen Angehörige erst übernehmen, wenn die KESB mit einbezogen wird.
Alleinstehende
Bei Alleinstehenden übernimmt die KESB die Vertretung in den persönlichen Angelegenheiten. Sie erhalten standardmässig einen rechtlichen Beistand zugewiesen, wenn kein Vorsorgeauftrag besteht.
Die KESB sind die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden der Schweiz. Ihre Aufgabe ist sicherzustellen, dass Menschen, die sich weder selbst schützen noch von Unterstützung einholen können. Die KESB hat weitreichende Berechtigungen, wenn es eine Gefährdungssituation vorliegt und seinen rechtlichen Beistand einsetzen, Betreuung anordnen und in eine Klinik einweisen lassen.
Entstehen dadurch Kosten sind diese von der Person selbst oder den nächsten Angehörigen zu tragen.
Vorsorgeauftrag: Aufbau und Inhalt
Der Vorsorgeauftrag ist ein Weg, sich ein Stück Autonomie im Fall eines Schicksalsschlags zu wahren. Nur ein Vorsorgeauftrag schützt die betroffene Person davor, von der KESB vertreten zu werden. Die Behörde ist verpflichtet, das Vorliegen und den Inhalt des Vorsorgeauftrags auf Wirksamkeit zu überprüfen.
Jeder Vorsorgeauftrag besteht aus insgesamt drei Bereichen.
- Personensorge
Personensorge umfasst das körperliche, geistige und Seele Wohlbefinden eines Menschen. Es geht darum, dass ihre Interessen weiter so verfolgt werden, wie Sie es wünschen. Für die Personensorge ist es deshalb wichtig, schriftlich alle Wünsche genau zu dokumentieren. - Vermögenssorge
Bei der Vermögenssorge geht es um die Vertretung aller Belange, die ihr Vermögen betreffen. Die bestimmte Person bezahlt beispielsweise anfallende Rechnungen. Allerdings schliesst einen Vorsorgeauftrag grundsätzlich keine grösseren finanziellen Handlungen mit ein. Wollen Sie, dass ein Vertreter in Ihrem Namen z. B. auch Immobilien kaufen oder verkaufen kann, müssen Sie das gesondert im Vertrag festhalten. Ansonsten übernimmt die KESB die Vertretung in solchen Angelegenheiten. - Vertretung im Rechtsverkehr
Neben den persönlichen und den finanziellen Angelegenheiten müssen alle sonstigen rechtlichen Angelegenheiten von einem Vertreter übernommen werden. Hier ist es wichtig, die genauen Befugnisse der Person im Vorsorgeauftrag zu definieren, da die KESB in diesen Fällen konservativ entscheidet.
Diese drei Bereiche sind getrennt. Im Vorsorgeauftrag dürfen Sie verschiedene Personen mit den Bereichen beauftragen. Das ist im Regelfall auch sinnvoll. Die Angelegenheiten einer Person sind komplex und die Belastung für die betreuende Person gross.
Wenn Sie eine Patientenverfügung besitzen, sollten der bestimmte gesetzliche Vertreter idealerweise identisch sein. Ansonsten kommt es in der Praxis fast notwendig zu Überschneidungen und damit potenziell auch zu Streit.
Vorsorgeauftrag erstellen: eigenhändig oder öffentlich beurkundet?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Vorsorgeaufträgen, die beide unterschiedliche Vor- und Nachteile haben.
- Eigenhändiger Vorsorgeauftrag
Der eigenhändige Vorsorgeauftrag ist ein handschriftliches, datiertes und persönlich unterschriebenes Dokument. Änderungen am eigenhändigen Vorsorgeauftrag müssen klar gekennzeichnet und nachvollziehbar gemacht werden-. - Öffentlich beurkundeter Vorsorgeauftrag
Den öffentlich beurkundeten Auftrag erstellen sie bei einem spezialisierten Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Notar und Anwalt kennen das Recht und die damit verbundenen Fallstricke genau und können ihnen so bei der Formulierung helfen. Das stellt sicher, dass der Vorsorgeauftrag am Ende auch die von Ihnen intendierte Wirkung entfaltet und nachts ruhig schlafen können.
Die Aufbewahrung des Vorsorgeauftrags ist nicht rechtlich geregelt. Sie dürfen ihn also auch zu Hause aufbewahren. Jeder Schweizer Bürger kann zusätzlich den Ort der Hinterlegung beim Zivilstandsamt hinterlegen. Gegen eine Gebühr von 75 CHF stellen Sie so sicher, dass Ihr Vorsorgeauftrag im Zweifel auch gefunden wird.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Vorsorgebeauftragter?
Die Übernahme der Vertretung im Rahmen eines Vorsorgeauftrags sollten Betroffene nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Vertretung ist ein Rechtsverhältnis und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Der Vorsorgebeauftragte…
- … muss die KESB über das Eintreten des Vorsorgefalles unterrichten
- … muss alle festgehaltenen Geschäfte wahrnehmen
- … muss die rechtsgeschäftliche Vertretung im vereinbarten Rahmen übernehmen
- … ist an die Weisungen des Vorsorgeauftrags gebunden
- … hat das Recht zur Kündigung innerhalb von zwei Monaten
So finden Sie die richtige Vertretungsperson
Der Vorsorgeauftrag ist fast fertig – fehlt nur noch die Vertretungsperson. Vielen Menschen fällt es schwer, eine Vertretungsperson für den Vorsorgeauftrag zu benennen, weil es viele Kriterien gibt, die bei der Auswahl eine Rolle spielen:
- Weitgehendes Vertrauen in das Handeln und die Integrität des anderen: Haben Sie mit einer Person bereits in der Vergangenheit Konflikte wegen Geld, Absprachen oder anderen Verbindlichkeiten gehabt, ist das keine gute Voraussetzung für die Vertretung.
- Lange Bekanntschaft über verschiedene Lebensphasen hinweg: Menschen verändern sich. Ihren Vertreter sollten Sie daher möglichst lange kennen.
- Je gefestigter der Lebensstil der genannten Person, desto eher kann eher gut mit der zusätzlichen Belastung umgehen. Steht die Person am Anfang Ihres Berufslebens und der Familienplanung, entstehen schnell Belastungssituationen
- Wird die Person selbst krank, kann Sie sich kaum noch zusätzlich um Ihre Interessen kümmern. Die benannte Person sollte daher in einem guten gesundheitlichen Zustand sein
Vorsorgeauftrag Kosten
Für den Vorsorgeauftrag entstehen Kosten für die öffentliche Beurkundung durch den Notar. Notargebühren sind kantonal geregelt. Da nicht jeder Vorsorgeauftrag gleich umfangreich ist, spielt auch der Erstellungsaufwand eine wichtige Rolle in der Kalkulation der Notargebühr. Zusätzliche Kosten entstehen bei einer weitergehenden Beratung zur inhaltlichen Gestaltung des Vorsorgeauftrags. Dann werden die jeweils üblichen anwaltlichen Honorarsätze fällig.
Vorsorgeauftrag Vorlage
Eine Vorsorgeauftrag Vorlage soll eine erste Orientierung beim Schreiben geben. Trotzdem sollten Sie auf die Verwendung einer Vorlage für den Vorsorgeauftrag verzichten. Sie wissen nichts über den Verfasser und können nicht einschätzen, ob die Vorsorgeauftrag Vorlage wirklich fehlerfrei ist. Ausserdem passt die gefundene Vorlage gar nicht zu Ihrer persönlichen Situation.
Wenn Sie sich Unterstützung beim Vorsorgeauftrag wünschen, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt oder Notar. Bei Carefinance helfen wir Ihnen, einen rechtssicheren Vorsorgeauftrag zu erstellen, der Ihren Willen zu 100 % abbildet.
Vorsorgeauftrag: Häufig gestellte Fragen & Antworten
Einen Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige Person selbst schreiben – ein Anwalt ist nicht notwendig. Um von der KESB als wirksam anerkannt zu werden, muss das Dokument allerdings notariell beglaubigt werden- ausserdem ist es in vielen Fällen sinnvoll, sich bei der Erstellung beraten zu lassen. Der Vorsorgeauftrag ist komplex und die Folgen potenziell lebensverändernd. Mit einer Beratung überlassen Sie Ihre Angelegenheiten nicht dem Zufall und sorgen dafür, dass Ihre Vertreter immer in Einklang mit Ihren Wünschen handeln.
Besitzen Sie keinen Vorsorgeauftrag und werden urteilsunfähig, sind zunächst Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner verantwortlich.
Nach Artikel 374 des Schweizer Zivilgesetzbuchs hat dieser da Vertretungsrecht für alltägliche Handlungen, insofern kein Vorsorgeauftrag vorliegt und beide in einem Haushalt wohnen. Auch die regelmässige Leistung von persönlichem Beistand kann erkannt werden.
Das gesetzliche Vertretungsrecht beinhaltet:
- Die Vermögensverwaltung
- Das Recht, die Post zu öffnen und zu bearbeiten
- Alle Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs
Für ausserordentliche Vermögensverwaltungen ist immer die Zustimmung des KESB einzuholen.
Bei alleinstehenden Personen übernimmt die KESB die Vertretung.
Ein Vorsorgeauftrag kann jederzeit widerrufen werden, solange die Person urteilsfähig ist. Dazu muss der Vorsorgeauftrag entweder vernichtet oder verändert und notariell beurkundet wird. Der Vorsorgeauftrag wird immer ungültig, sobald die Person Ihre Urteilsfähigkeit wiedererlangt.