Pensionskasse berechnen: Häufig gestellte Fragen & Antworten
Sind Sie finanziell abgesichert für das Alter? Mit dem Pensionskasse Rechner für die Schweiz finden Sie es heraus! Geben Sie ihre finanziellen Eckdaten an und ermitteln Sie, wie viel Geld Sie im Alter aus der Pensionskasse erhalten.
Wie funktioniert die Pensionskasse in der Schweiz?
Die betrieblichen Pensionskassen bilden die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Jeder AHV-pflichtige Arbeitnehmer ist ab dem 17. Lebensjahr obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert, wenn er mindestens 21150 CHF im Jahr verdient. Zusammen mit der AHV-Rente soll die BVG 75 % des letzten Lohns im Alter absichern. Das gilt allerdings nur bis zu einem Jahreslohn von 85000 CHF. Darüber müssen Schweizer freiwillig in die 3. Säule einzahlen, damit im Alter keine Vorsorgelücke entsteht.
Wer zahlt wie viel in die Pensionskasse ein?
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom bezogenen Arbeitseinkommen und der jeweiligen Pensionskasse. Der Gesetzgeber sieht nur Mindestbeiträge für die Pensionskassen vor, die abhängig vom Alter des Versicherten sind. Die Beitragspflicht beginnt bei einem Einkommen von 21150 CHF pro Jahr. Der maximal versicherte Lohn liegt aktuell bei 84.600 CHF pro Jahr.
Von diesem Lohn wird ein Koordinationsbeitrag von 24.675 CHF abgezogen. Das Ergebnis bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge. Die zweite Variable ist das Alter der Versicherten. Daraus ergeben sich die Mindestbeiträge zur beruflichen Vorsorge abhängig vom Alter.
- 25-34: 7 %
- 35-44: 10 %
- 45-54: 15 %
- 55-65: 18 %
Die Beiträge setzen sich dabei aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmeranteil zusammen. Der Arbeitgeber muss immer die Hälfte der Beiträge in die berufliche Vorsorge zahlen. Er kann aber auch freiwillig mehr als die Hälfte der Beiträge übernehmen.
Was passiert bei einem Wechsel des Arbeitgebers mit der Pensionskasse?
Seit 1995 gilt das Freizügigkeitsgesetz in der Schweiz. Bei einem Stellenwechsel und einem Wechsel der Pensionskasse dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Sollten Sie Arbeitgeber und Pensionskasse wechseln, brauchen Sie keine finanziellen Verluste befürchten. Der Arbeitgeber ist zudem grundsätzlich für die Abführung der Beiträge an die Pensionskasse verantwortlich, sodass Sie sich beim Stellenwechsel nicht um die Anmeldung bei der neuen Pensionskasse kümmern müssen.
Was passiert mit der Pensionskasse bei Scheidung?
Eheleute zahlen während Ihrer Ehe in ihre jeweiligen Pensionskassen ein. Bei einer Scheidung wird das Geld aufgeteilt. Zunächst wird die Differenz beider Summen berechnet. Derjenige, der mehr in die Pensionskasse einzahlt, zahlt dann die Hälfte der Differenz an den anderen. Dadurch soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Ehepaare sich häufig bewusst dafür entscheiden, dass eine Person weniger arbeitet.
Was passiert mit der Pensionskasse, wenn ich auswandere?
Wenn Sie Auswandern wollen, verfallen Ihre Beiträge an die Pensionskasse nicht. Wie Sie Ihr angespartes Guthaben erhalten, hängt vom Zeitpunkt und dem Land der Auswanderung ab.
Bei den meisten Pensionskassen ist eine Frühpension ab einem Alter von 58 Jahren möglich. Anschliessend beziehen Sie das angesparte Vermögen regulär als Kapital oder Rentner. Ihr Wohnsitz spielt dann keine Rolle mehr.
Sie jünger als 58 Jahre alt vor dem offiziellen Renteneintritt in ein Land ausserhalb der EU aus, erhalten Sie das gesamte angesparte Kapital. Bleiben Sie in der EU erhalten Sie den überobligatorischen Teil aus der zweiten Säule. Der Rest wird auf ein Freizügigkeitskonto eingezahlt. Hieraus erhalten Sie frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung Zugriff.
Was passiert mit der Pensionskasse im Todesfall?
Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen des Versicherten eine Hinterlassenenrente. Anspruch haben die Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen. Man spricht dann von einer Witwenrente, bzw. Waisenrente.
Gibt es keine Anspruchsberechtigten sehen manche Pensionskassen vor, dass das Guthaben als Kapital an andere Erben ausgezahlt wird. Eine rechtliche Verpflichtung der Pensionskassen dazu besteht aber nicht.
Was passiert mit meiner beruflichen Vorsorge bei Erwerbsunfähigkeit?
Werden Sie erwerbsunfähig haben Sie Anspruch auf Invalidenrente durch die Invalidenversicherung. Sie ist Teil der beruflichen Vorsorge. Die Höhe der Invalidenrente ist abhängig vom Invaliditätsgrad, der von der Versicherung ermittelt wird. Ab 70 % Invalidität haben Sie Anspruch auf die volle Invaliden-Rente. Sie beträgt 60% des zuletzt versicherten Lohns in dem Beruf, der zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Wird eine Teilinvalidität festgestellt, wird die Rente anteilig gekürzt.
Mit dem regulären Pensionierungsalter wechseln Sie in die Altersrente.
Pensionskasse als Rente oder Kapital oder Rente beziehen?
Sie dürfen entscheiden, wie Sie Ihre Beiträge aus der beruflichen Vorsorge später beziehen wollen: als Kapital oder als Rente.
Bei einem Bezug als Kapital erhalten Sie das gesamte angesparte Altersguthaben mit einer Zahlung zur freien Verfügung. Bei einem Bezug als Rente erhalten Sie jeden Monat einen prozentualen Anteil Ihrer Rente – ein Leben lang.
Wie sinnvoll ein Bezug als Rente ist, hängt also von Ihrer Lebenserwartung im Verhältnis zum angesparten Kapital ab. Je höher die Lebenserwartung, desto eher ist es sinnvoll, die Auszahlung der Pensionskasse als Rente zu beziehen. Die Pensionierung berechnen Sie am einfachsten mit unserem Rechner.
Kommt eine Frühpensionierung in Frage?
Ob Sie sich eine Frühpensionierung leisten können, hängt von zwei Faktoren ab:
- Angespartes Altersguthaben
- Angestrebter Lebensstandard
Für jedes Jahr, das Sie früher in Pension gehen, wird Ihnen der entsprechende Anteil der Rente abgezogen. Wollen Sie als Mann mit 62 Jahren in Pension gehen, fehlen Ihnen also 3/44 Ihrer AHV-Rente. Mit einer umsichtigen Nutzung der 3. Säule können Sie gezielt auf die Frühpensionierung hinarbeiten und dadurch entstehende Versorgungslücken ausgleichen. Mit dem Pensionskasse Rechner finden Sie heraus, wie hoch diese Lücke ist.
Wie viel AHV-Rente erhalte ich?
Die AHV-Rente setzt sich grundsätzlich aus zwei Säulen zusammen: der staatlichen und der beruflichen Vorsorge. Beide Säulen sind obligatorisch und sollen den Lebensstandard im Alter sichern.
Die Höhe der AHV-Rente richtet sich nach dem Jahresdurchschnittseinkommen und den Beitragsjahren. Wenn Sie als Mann weniger als 44 Jahre und als Frau weniger als 43 Jahre gearbeitet haben, wird Ihnen die AHV-Rente anteilig gekürzt.
Ihre Pensionierung berechnen Sie, in dem Sie AHV-Rente und berufliche Vorsorge zusammenrechnen. Die Differenz zu Ihrem monatlichen Bedarf, ist die Vorsorgelücke, die Sie schließen müssen, um Ihren Lebensstandard zu halten.
Ist die AHV-Rente sicher?
Eine absolute Sicherheit Ihrer AHV-Rente gibt es nicht. Das liegt an der Art, wie Ihre AHV-Rente ausbezahlt wird. Grundlage hierfür ist ein Umwandlungssatz. Dieser Umwandlungssatz wird mit dem angesparten Altersguthaben multipliziert. Die Summe ergibt dann Ihren jährlichen Rentenanspruch.
Der Umwandlungssatz ist staatlicherseits aber nicht garantiert und wurde in der Vergangenheit immer wieder nach unten korrigiert. Das ist notwendig, um die steigende Lebenserwartung aufzufangen. Auch deshalb ist eine Beschäftigung mit der 3. Säule unverzichtbar. So machen Sie sich unabhängig von der AHV-Rente und können Senkungen des Umwandlungssatzes auffangen, ohne Ihren Lebensstandard verändern zu müssen.
Was ist eine Vorsorgelücke?
Das Schweizer Vorsorgesystem soll jedem Bürger, der 43, bzw. 44 Jahre lang gearbeitet hat ein Leben auf demselben Niveau nach der Rente ermöglichen. Ist die bezogene Rente im Alter zu niedrig um den Lebensstandard zu halten, spricht man von einer Vorsorgelücke.
Mit der 3. Säule bietet die Schweiz ein Mittel, um diese Vorsorgelücke auszugleichen. Mit dem Pensionskassen Rechner verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über die Vorsorgelücke. Besteht Handlungsbedarf, helfen wir Ihnen in unserer Beratung, ein Konzept zu erarbeiten, um die Lücke zu schließen.
Wie entsteht eine Vorsorgelücke?
Für das Entstehen einer Vorsorgelücke gibt es verschiedene Gründe:
- Weniger als 43, bzw. 44 Beitragsjahre
- Eine gesunkene Umwandlungsrate
- Frühpensionierung
- Längere Zeit im Ausland
- Erwerbslosigkeit durch Unfall oder Pflege
Die Vorsorgelücke wird perspektivisch für alle Schweizer wachsen. Hintergrund ist einerseits
eine steigende Lebenserwartung, andererseits anhaltende Niedrigzinsen bei den Banken. Dadurch werden die Rentenkassen belastet.
Wie kann ich eine Vorsorgelücke schliessen?
Die Vorsorgelücke schliessen Sie, indem Sie die 3. Säule des Schweizer Vorsorgesystems ausnutzen: die private Vorsorge. Sie erlaubt Ihnen zusätzlich zur staatlichen und beruflichen Vorsorge ein Altersguthaben anzusparen. Dabei profitieren Sie sowohl bei der Einzahlung als auch bei der Auszahlung von steuerlichen Vorteilen.
Für die Nutzung der 3. Säule stehen Ihnen verschiedene Produkte von Banken und Versicherungen zur Verfügung.
Soll ich die 3. Säule bei einer Bank oder Versicherung abschliessen?
Bank- und Versicherungslösungen der 3. Säule unterscheiden sich hinsichtlich des Risikos. Während Bankprodukte ausschliesslich Rendite erwirtschaften gehören zu Produkten der Versicherern verschiedene Versicherungsleistungen, die Sie gegen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Tod absichern.
Gleichzeitig bieten Banken Ihnen eine höhere Flexibilität. Ein Vorbezug ist meistens ohne zusätzliche Kosten möglich – genau wie eine Kündigung.