Versicherung kündigen: So funktioniert es

Versicherung kündigen: So funktioniert es

- 19. Oktober 2022 - Blog

Kranken-, Auto- oder Rechtsschutzversicherung: Wer sich optimal vor den relevanten Risiken schützen will, muss verschiedene Versicherungen regelmässig vergleichen. Damit Sie von besseren Angeboten schnellstmöglich profitieren können, müssen Sie wissen, wann und wie Sie die Police kündigen können. Wir erklären, wie die Kündigung von Krankenversicherung, Autoversicherung, Hausrat- und  Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung funktioniert. 

Wie kündige ich meine Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung gliedert sich in zwei Bestandteile. Die Grundversicherung und die freiwilligen Zusatzversicherungen. Die Kündigung läuft jeweils wie folgt ab. 

Kranken-Grundversicherung kündigen

Die Grundversicherung kommt mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten und ist zum 31.12 oder 30.06 eines Jahres möglich. Der Kündigungstermin Mitte des Jahres gilt allerdings nur für Personen mit der Standard-Grundversicherung und der Minimalfranchise von 300.-. Ein zusätzliches Kündigungsrecht besteht bei Mitteilung der neuen Prämie. Die Grundversicherung kann dann innerhalb eines Monats gekündigt werden. Für den Kündigungstermin zum 31.12 ist daher der letzte Arbeitstag im November der letzte mögliche Tag für die Kündigung. 

Kranken-Zusatzversicherungen kündigen

Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen haben die Versicherer eine höhere Gestaltungsfreiheit. Im Regelfall greift bei den Zusatzversicherungen ebenfalls die 3-monatige Kündigungsfrist zum Jahresende. Einzelne Versicherungsgesellschaften verankern allerdings eine sechsmonatige Kündigungsfrist für ihren Vertrag. Einige Policen kommen zudem mit einer langen Standardlaufzeit von 4 Jahren. Eine vorzeitige Kündigung ist bei diesen Verträgen dann nur bei einer Prämienänderung möglich.

Eine Kündigung der Zusatzversicherung ist erst sinnvoll, wenn die Aufnahme durch den neuen Versicherer bereits bestätigt ist. Ansonsten stehen Sie im schlechtesten Fall ohne Versicherungsschutz dar. 

Wie kündige ich meine Autoversicherung?

Die Autoversicherung ist für Autofahrer obligatorisch und kommt mit einer einheitlichen gesetzlich festgelegten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablaufdatum. Das jeweilige Ablaufdatum der Police entnehmen Sie dem Versicherungsbrief. Einige Versicherungen werden für eine mehrjährige Periode abgeschlossen. Die Kündigung ist dann erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Zusätzlich kommen folgende ausserordentliche Gründe für die Kündigung der Autoversicherung infrage. 

  • Schaden: Bei einem Schadensfall dürfen Sie die Police innerhalb von 14 Tagen nach Auszahlung der Schadenzahlung kündigen.
  • Fahrzeugverkauf: Bei einem Fahrzeugverkauf steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, das Sie nach der Auslösung beim Strassenverkehrsamt in Anspruch nehmen können:
  • Fahrzeugwechsel: Das Fahrzeug hat einen grossen Einfluss auf die Prämie und die möglichen Angebote. Bei einem Fahrzeugwechsel dürfen Sie die Versicherung daher ebenfalls wechseln. 

Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung kündigen

Für Hausrat-, Privathaftpflicht- oder entsprechende Kombiversicherungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ablaufdatum der Police. Das Ablaufdatum entnehmen Versicherungsnehmer einfach den Unterlagen, die Sie beim Abschluss vom Versicherer erhalten haben. Eine Ausnahme sind mehrjährige Versicherungsverträge. Eine Kündigung ist dann erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich oder bei einer Prämienerhöhung. 

Auch im Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht, das Sie innerhalb von 14 Tagen nach Schadensregulierung in Anspruch nehmen können.

Verfügen Sie über eine Hausratversicherung und ziehen mit einer anderen Person im Konkubinat zusammen, die ebenfalls versichert ist, können Sie ein Freigabegesuch bei der Versicherung stellen, den in der Regel auch bei mehrjährigen Verträgen stattgegeben wird. 

Rechtsschutzversicherung kündigen

Für die meisten Rechtsschutzversicherungen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Verfallsdatum der Police. Neben der regulären Kündigung kommt eine ausserordentliche Kündigung bei folgenden Gründen infrage: 

  • Im Schadensfall ist eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung der Schadenzahlung möglich. 
  • Auch bei einer Anpassung der Prämie für die Rechtsschutzversicherung ist eine ausserordentliche Kündigung möglich. Ob die Prämie teurer oder günstiger wird, spielt für das Sonderkündigungsrecht keine Rolle. 

Ausserordentliche Kündigungsgründe für jede Versicherung

Neben den spezifischen Kündigungsbedingungen bei einzelnen Versicherungen können Verbraucher unter bestimmten Umständen zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. 

  • Todesfall: Im Todesfall kann die Versicherung sofort gekündigt werden. 
  • Auswanderung: Beim Wegzug aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein besteht für Versicherungsnehmer ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. 

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