Arbeitslosenversicherung in der Schweiz

Arbeitslosenversicherung in der Schweiz

- 19. Oktober 2022 - Blog

Bei Jobverlust springt in der Schweiz die Arbeitslosenversicherung ein – unter bestimmten Voraussetzungen. Wir erklären, unter welchen Umständen ein Anspruch besteht und was Betroffene beachten müssen. 

Wer zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein?

Die Arbeitslosenversicherung finanziert sich durch Beiträge von AHV-pflichtigen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern. Die fälligen Beiträge werden dabei hälftig zwischen beiden Parteien geteilt. Der Beitragssatz beträgt für ein Jahresgehalt bis 148’200 CHF 2,2 Prozent und für darüberhinausgehendes Gehalt zusätzlich 1 Prozent. Ein Verdienst ist dann ALV-versichert, wenn er im Jahresdurchschnitt mindestens 500 Franken überschreitet. 

Selbstständige, Rentner und Angehörige landwirtschaftlicher Betriebe sind nicht arbeitslosenversicherungspflichtig, haben aber auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. 

Wer hat Anspruch auf Leistungen Arbeitslosenversicherung?

Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat jeder, der in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate in die Versicherung eingezahlt und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Zusätzlich sind diverse Sonderfälle vorgesehen, zum Beispiel für

  • Kinderbetreuung
  • Arbeit im Ausland
  • Militärdienst
  • Krankheit

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum informiert über Ihre Rechten und Pflichten. 

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben Selbstständige und Angestellte, die zum Leitungsorgan eines Unternehmens gehören. Auch Ehepartner von Firmenchefs sind vom Bezug der Leistungen ausgeschlossen. 

Wie erhält man die Arbeitenlosenentschädigung?

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen aus Arbeitslosenversicherung haben, müssen Sie den Arbeitsplatzverlust bei der zuständigen Wohngemeinde oder dem RAV melden und anschliessend die entsprechenden Antragsformulare ausfüllen. Im Leistungsbezug sind Sie verpflichtet, Ihre Bemühungen bei der Stellensuche regelmässig gegenüber dem RAV nachweisen.

Wie hoch ist die Arbeitslosenentschädigung? 

Die Arbeitslosenversicherung zahlt bis zu 80 Prozent des früheren Gehalts, wenn die Person unterhaltspflichtige Kinder oder ein Einkommen von monatlich höchstens 3’797 CHF erhalten. In allen anderen Fällen haben Arbeitslose Anspruch auf 70 Prozent des früheren Gehalts. Die Leistungen werden in Form eines Taggeldes bezahlt und pro Woche werden maximal 5 Taggelder vergütet. Weil nicht jeder Monat dieselbe Anzahl an Werktagen hat Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden regulär für 2 Jahre gezahlt. Unter verschiedenen Voraussetzungen ist allerdings eine Verlängerung des Leistungsbezugs möglich. 

Die Anzahl der Taggelder ist innerhalb der Beitragszeit je nach Alter und Unterhaltsstatus wie folgt gestaffelt:

 

Beitragszeit Alter + Unterhaltssatus Bedingungen  Taggelder
12 bis 24 bis 25 + ohne Unterhaltspflicht 200
12 bis <18 ab 25 260
12 bis <18 mit Unterhaltspflicht 260
18 bis 24 ab 25 400
18 bis 24 mit Unterhaltspflicht 400
22 bis 24 ab 55 520
22 bis 24 ab 25 Invaliditätsgrad von mindestens 40%  520
22 bis 24 mit Unterhaltspflicht Invaliditätsgrad von mindestens 40%  520

 

Ist es möglich, während der Zeit der Arbeitslosigkeit vorübergehend zu arbeiten?

Berufliche Aktivitäten werden von der RAV gefördert und sind auch während der Arbeitslosigkeit möglich. Allerdings sind alle Einkünfte deklarierungspflichtig und werden gegebenenfalls angerechnet. 

Dürfen Arbeitslose im Leistungsbezug Urlaub machen?

Auch Arbeitslose haben ein Recht auf Urlaub. Für 60 Tage Arbeitslosigkeit erwerben Sie einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen. Den ersten Urlaub dürfen Sie nach 60 Tagen erstmalig nehmen. Ausserhalb der Urlaubszeit müssen Sie dem RAV prinzipiell immer zur Verfügung stehen.

Unter welchen Voraussetzungen wird die Arbeitslosenentschädigung gekürzt?

Im Leistungsbezug müssen Arbeitslose sich an die geltenden Regeln halten und den Vorgaben der RAV Folge leisten – ansonsten ist eine Kürzung der Leistungen für bis zu 60 Tage möglich. Dazu gehören selbst verschuldete Arbeitslosigkeit, nicht ausreichende Bemühung um eine neue Stelle oder die Ablehnung einer zumutbaren Stelle. Auch das Verschweigen wichtiger Informationen gegenüber der RAV ist ein Grund für die Kürzung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. 

Was passiert nach 2 Jahren Leistungsbezug in der Arbeitslosenversicherung?

Wenn die Anspruchsberechtigung für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nach 2 Jahren  Bezugszeit endet, wird die Sozialhilfestelle der jeweiligen Gemeinde zuständig. Unter bestimmten Umständen ist zudem eine Fristverlängerung möglich. Zudem sollten Sie prüfen, ob Sie übergangsweise eine Stelle finden, um erneut Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erwerben. 

Arbeitslosenentschädigung beantragen: Wie gehe ich bei Jobverlust vor?

Im Fall einer Kündigung sollten Sie folgende Schritte übernehmen, um ihre finanziellen Verhältnisse schnellstmöglich zu sichern:

  • Überprüfen Sie im ersten Schritt die Rechtmässigkeit der Kündigung. Der Kündigung sind durch den Gesetzgeber enge formale Grenzen gesetzt, sodass Fehler schnell zu einer Unwirksamkeit führen. Mögliche Gründe für eine unwirksame Kündigung sind beispielsweise das Nichteinhalten der Kündigungsfrist oder die Kündigung während der Krankschreibung oder Schwangerschaft.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie ganz oder teilweise arbeitslos geworden sind und in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate angestellt waren. Ausnahmen gelten für die Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren. Dann müssen 12 Beitragsmonate innerhalb der letzten 4 Jahre nachgewiesen wird, wobei jedes weitere Kind die Frist zusätzlich verlängert. Der Arbeitsausfall muss mindestens 2 Tage betragen und einen realen Verdienstausfall nach sich ziehen. 
  • Melden Sie spätestens am ersten Tag des gewünschten Leistungsbezugs bei der Gemeinde oder dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum arbeitslos. Eine der verfügbaren Arbeitslosenkassen wird die Ansprüche regelmässig an Sie auszahlen.
  • Mit der Anmeldung beim RAV erhalten Sie eine Einladung zum Erstgespräch mit Ihrem RAB-Berater, der Sie beim Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützt. 

Für die Meldung beim RAV benötigen Sie folgende Dokumente: 

  • Versicherungsausweis AHV/IV / Krankenversicherungskarte
  • Identitätskarte oder Pass
  • Wohnsitzbescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
  • Kündigung des Arbeitgebers
  • Arbeitszeugnisse und Ausbildungsnachweise
  • Nachweis über unternommene Bemühungen zur Stellensuche

Abgesichert in die Zukunft mit Carefinance

Arbeitslosigkeit bedeutet immer auch Ungewissheit – umso wichtiger, in dieser Situation einen starken Partner an der Seite zu haben, der Ihnen hilft, finanziell auf Kurs zu bleiben. Bei Carefinance stehen Ihnen professionelle Berater für alle Fragen rund um die Arbeitslosenversicherung, den Antragsprozess und Ihre Rechte zur Verfügung. Ausgehend von einer finanziellen Bestandsaufnahme entwickeln wir eine tragfähige Strategie, mit der Sie abgesichert & sorglos in Richtung Zukunft gehen können.