Scheidungskosten: Entstehung, Höhe und steuerliche Absetzbarkeit
Der Wunsch nach dem Partner für das Leben erfüllt viele Menschen. Ein ganzes Leben halten allerdings die wenigsten Ehen. In der Schweiz hält die durchschnittliche Ehe nur knapp 15 Jahre (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/heiraten-eingetragene-partnerschaften-scheidungen/scheidungshaeufigkeit.html).
Wenn die Ehe nicht mehr funktioniert, steht die Scheidung an. Zwei Leben, die über Jahre zusammengewachsen sind, werden wieder getrennt. Das ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch finanziell mit Fragen und Unsicherheiten verbunden. Wenn der erste Stress vorbei ist, fragen sich daher viele Menschen: Welche Kosten kommen auf mich zu und sind die Kosten für die Scheidung steuerlich absetzbar?
Wir erklären, wie Sie Ihre richtig planen und durchführen, um finanziell abgesichert in den neuen Lebensabschnitt zu starten.
Inhaltsverzeichnis
Welche Kosten entstehen bei der Scheidung?
Gerichtskosten für die Scheidung
Zu den Gerichtskosten gehören die Gebühren für Vorladungen, Zustellungen und Urteilsausfertigung und die Auslagen für Prozessbeteiligte. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten oder Verdienstausfälle für Zeugen.
Die tatsächliche Höhe der Kosten hängt von mehreren Faktoren ab:
- Schwierigkeit des Verfahrens
- Voraussichtliche Verfahrensdauer
- Streitwert (auch Interessewert genannt)
Der Streitwert bildet in Zivilprozessen die vermögensrechtlichen Interessen der beteiligten Parteien ab. Der Haushaltsnettoeinkommen des Ehepaars spielt hier eine massgebliche Rolle. Die Ermittlung des Streitwerts ist kompliziert. Ihr Anwalt wird Ihnen den Streitwert im Laufe des Verfahrens nennen können und erklären, wie er sich in Ihrem Fall zusammensetzt.
Auch der Ort der Scheidung spielt eine Rolle. Die Gerichtskosten für die Scheidung bestimmen sich nach kantonalem Recht. So ist die Scheidung in Basel günstiger als in Zürich. Informationen zu den Gerichtsgebühren Ihres Kantons finden Sie auf der entsprechenden Website.
Anwaltskosten für die Scheidung
Während Sie Gerichtskosten gemeinsam tragen, begleichen Sie Ihre Anwaltskosten alleine. In der Regel treffen Sie mit Ihrem Anwalt eine Honorarvereinbarung. Hier wird festgelegt, welche Kosten für die Betreuung im Verfahren anfallen. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, nach denen Ihr Anwalt die rechtliche Betreuung abrechnet:
- Nach Zeitaufwand: Der Anwalt schätzt den Arbeitsaufwand in Stunden und multipliziert diesen mit seinem Stundensatz.
- Pauschal: Der Anwalt schätzt den Aufwand und rechnet mit einer Pauschalsumme, mit der alle Leistungen abgegolten sind.
- Gebührenverordnung: jeder Kanton verfügt über eine Gebührenverordnung für Anwälte. Sie arbeitet mit Durchschnittswerten, um den Aufwand einer Tätigkeit abzuschätzen.
Bei allen Vergütungsformen sind die Kosten für die Scheidung abhängig von verschiedenen Faktoren:
- Arbeitsaufwand für den Anwalt
- Komplexität des Verfahrens
- Einkommen/Vermögen des Klienten
- Streitwert
Wer trägt die Kosten bei einer Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind Sie mit Ihrem Ehepartner einig über die Aufteilung des Vermögens und der finanziellen Verantwortung. Daher teilen Sie sich die Kosten mit Ihrem Partner. Nur die Anwaltskosten übernimmt normalerweise jede Partei für sich. Allerdings steht es Ihnen frei, hier eine abweichende Regelung zu treffen, um die Scheidung schnell zu einem guten Abschluss zu kommen.
Werden Sie sich nicht einig, kommt es zur Scheidungsklage. Dann wird die Kostenaufteilung durch die Zivilprozessordnung bestimmt. In der Scheidungsklage gibt es Kläger und Beklagten. Dementsprechend gibt es auch einen Gewinner und einen Verlierer.
Im Zivilprozess übernimmt der Verlierer die Kosten des Gewinners – und zwar in dem Masse, in der er den Prozess gewonnen hat. Gibt das Gericht Ihnen in allen Punkten recht, muss die Gegenseite sämtliche Verfahrenskosten übernehmen.
Das ist bei einer Scheidungsklage aber eher unwahrscheinlich.
Wie hoch Ihr Kostenanteil im Falle einer Klage liegt, ist daher schwer abzuschätzen. Um Planbarkeit und Sicherheit bei den Scheidungskosten zu erlangen, sollten Sie also eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Eine kostenlose Scheidung ist nur bei faktischer Mittellosigkeit möglich. Auf Antrag werden Sie dann von den Scheidungskosten befreit.
Nach der Scheidung: Steuerliche Folgen und wie Sie sich vorbereitenAuch nach der Scheidung wirkt sich die frühere Ehe auf Ihre finanzielle Situation aus. Ausserdem hat die Scheidung steuerliche Folgen. Daher sind unmittelbar nach der Scheidung noch viele Fragen offen:
- Wer kann die Kosten für Kinderbetreuung steuerlich geltend machen?
- Muss ich nach der Scheidung Steuern nachzahlen?
- Wie werden Ausgleichszahlungen für Güter steuerlich behandelt?
- Muss ich Unterhalt bezahlen oder erhaltenen Unterhalt versteuern?
- Wie steht um unsere gemeinsame Altersvorsorge?
Den richtigen Zeitpunkt für die Scheidung finden
Die Ehe hat steuerlich einen grossen Vorteil. Ein gemeinsam lebendes Ehepaar wird steuerlich gemeinsam veranlagt. Das lohnt sich insbesondere, wenn einer der Eheleute einen hohen Verdienst hat, währen die andere kaum oder kein Geld verdient.
Bis die Scheidung abgeschlossen ist, gilt grundsätzlich weiterhin die Ehegattenbesteuerung. Allerdings können Sie die Einzelveranlagung beantragen. Dann zahlt jede Partei nur die Steuern für Ihr eigenes Einkommen.
Die Ehegattenbesteuerung endet, sobald einer der Parteien sich nach der Scheidung am neuen Wohnort anmeldet. Dann wird rückwirkend für das ganze Jahr die Einzelbesteuerung angewandt.
Beispiel:
Sie trennen sich zum 1.11.2021 von Ihrem Partner und beantragen die Scheidung. Am 20.12.2021 Melden Sie sich unter Ihrer neuen Wohnadresse an. Das Finanzamt betrachtet das gesamte Jahr nun so, als seien sie bereits am 01.01.2021 getrennt gewesen.
Dies kann steuerliche Nachteile für Sie bedeuten. Es ist also ratsam, sich mit seinem Ex-Partner abzusprechen und die Termine so zu setzen, dass beide steuerlich profitieren.
Kosten für die Kinderbetreuung: Wer kann welche Kosten steuerlich geltend machen?
Sind in der Ehe Kinder entstanden, stellt sich die Frage, wer in Zukunft die Kosten für Kinderbetreuung steuerlich ansetzen kann. Bei geschiedenen Eltern ist das grundsätzlich die Partei, die mit dem Kind zusammenlebt und die elterliche Sorge innehat. Häufig wechseln sich geschiedene Paare mit der Kinderbetreuung ab. Bei solchen Wechselmodellen können beide Elternteile Kosten geltend machen. Diese Kosten sind allerdings bei 10100 Franken für beide Elternteile gedeckelt. Im Normalfall wird dieser Betrag paritätisch aufgeteilt. Sie können allerdings beantragen, dass die Kosten für die Kinderbetreuung in einem anderen Verhältnis abgesetzt werden können sollen.
Dies ist zum Beispiel dort sinnvoll, wo sich ein Elternteil die meiste Zeit (zum Beispiel Montag – Freitag) um das Kind kümmert und somit den Hauptteil der Kosten trägt.
Solidarische Haftung: Steuernachzahlung wegen der Scheidung
Grundsätzlich unterliegen Sie nach abgeschlossenem Scheidungsverfahren wieder Einzelbesteuerung. Allerdings haften Sie weiterhin für Steuerausstände, die während der Zeit Ihrer gemeinsamen Veranlagung entstanden sind.
Wie Unterhaltszahlungen steuerlich zu behandeln sind
Im Scheidungsverfahren kann eine Partei zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet werden. Der Begünstigte muss den Unterhalt steuerlich als Einkommen deklarieren. Dasselbe gilt für den Kindes-Unterhalt. Umgekehrt gilt: Der Unterhaltszahler kann den Unterhalt nicht als Ausgabe steuerlich geltend machen.
Steueraufschub bei Grundstücken und Liegenschaften
Erhalten Sie bei einer Scheidung Grundstücke oder Liegenschaften, zahlen Sie nicht sofort die sonst übliche Grundstückgewinnsteuer. Bei Grundeigentumsübertragungen im Rahmen einer Scheidung findet ein Steueraufschub statt. Die Steuer wird erst fällig, wenn Sie das Grundstück weiterverkaufen.
Ausgleichszahlungen für Güter bereits bei der Verteilung berücksichtigen
Während einer Ehe schaffen Sie oft gemeinsame Güter an: ein Auto, einen Schrebergarten oder eine Kaffeemaschine. Will eine Partei die Güter behalten, ist sie zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Da sich diese Zahlungen direkt durch das Eigentum an den Gütern begründet, sind Ausgleichszahlungen Vermögen und unterliegen der Vermögensbesteuerung.
Was nach der Scheidung mit der gemeinsamen Altersvorsorge passiert
Nach der Ehe steht die gemeinsame Altersvorsorge zur Disposition. Grundsätzlich wird alles, was in Ehe an Vorsorgeleistungen erwirtschaftet wurde, zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Jeder erhält die Hälfte der Vorsorge. Steuerlich hat diese Übertragung grundsätzlich keine Folgen. Nur bei Geldern aus der Säule 3a wird Kapitalsteuer fällig, sobald das Geld ausgezahlt wird. Das sollten Sie im Scheidungsverfahren berücksichtigen, damit nicht der volle Betrag bei der Güterverteilung angerechnet wird.
Checkliste: So schaffen Sie klare finanzielle Verhältnisse nach der Scheidung
Die Scheidung ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Damit einem guten Start nichts im Weg steht, sollten Sie bereits während des Scheidungsverfahrens ihre finanzielle Zukunft berücksichtigen. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick über die steuerlichen Folgen Ihrer Scheidung und treffen an den richtigen Stellen die richtige Entscheidung.
Vor der Scheidung
- Der richtige Zeitpunkt für den Auszug: Achten Sie auf das Auszugsdatum und die damit verbundene Einzelveranlagung!
- Kosten für die Scheidung: Gerichtskosten und Anwaltskosten hängen vom Kanton, dem Streitwert, Ihrem Einkommen und den getroffenen Honorarvereinbarungen ab. Wichtig: Gerichts- und Anwaltskosten sind nicht steuerlich absetzbar!
- Kostenlose Scheidung: Wenn Sie nicht über die nötigen Mittel verfügen, beantragen Sie bereits beim Einreichen der Scheidung unentgeltliche Prozessführung. Die Scheidung ist für Sie dann kostenlos.
- Einvernehmliche Scheidung oder Klage: Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen Sie die Kosten 50/50. Bei einer Klage hängt die Aufteilung vom Verfahrensausgang ab!
Nach der Scheidung
- Konten trennen: Trennen Sie Konten und gemeinsamen Finanzen so schnell wie möglich sauber auf und verschaffen Sie sich einen klaren Überblick über Ihre Finanzen..
- Aufschub beantragen: Beantragen Sie beim Finanzamt einen Aufschub für die Steuererklärung und nennen Sie die Scheidung als Grund. So bringen Sie in Ruhe Ordnung in Ihrer finanziellen Verhältnisse, anstatt überstürzt eine Entscheidung zu treffen, die sich nachteilig auf Ihre Finanzen auswirkt.
- Steuern nachzahlen nach Scheidung: Denken Sie an ausstehende Steuerbescheide. Auch nach der Scheidung sind Sie für Steuerschulden aus der Ehezeit verantwortlich!
- Steuerpflichtige Ausgleichszahlungen: Erhalten Sie Ausgleichszahlungen für gemeinsame Güter, gelten diese als Vermögen und werden entsprechend besteuert. Berücksichtigen Sie das bereits bei der Güterverteilung, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
- Altersvorsorge: Während der Ehe erwirtschaftete Vorsorgeleistungen werden 50:50 aufgeteilt und nicht besteuert. Ausnahme: Säule 3a – hier werden Steuern werden nach der Auszahlung fällig.
- Kinder: Einigen Sie sich frühzeitig auf einen Modus für die Kinderbetreuung. Für die Steuer ist massgeblich, wer das Kind betreut. Teilen Sie sich die Kinderbetreuung, können beide Parteien jeweils Kosten von maximal 5050 Franken geltend machen.
- Grundstücke & Liegenschaften: Erhalten Sie im Rahmen der Scheidung Grundstücke oder Liegenschaften, sind die Steuern aufgeschoben, bis Sie die Objekte veräussern. Lassen Sie sich also in jedem Fall beraten, wann ein Verkauf für Sie am günstigsten ist.
Scheidungskosten: Häufige Fragen & Antworten
Scheidungskosten: Was gehört dazu?
Scheidungskosten ist ein Sammelbegriff, der alle Kosten bezeichnet, die wegen einer Scheidung anfallen. Dazu gehören:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
Neben diesen Kosten kann eine Scheidung weitere finanzielle Folgen haben:
- Steuerliche Veranlagung
- Ausgleichszahlungen
- Kinderbetreeung
- Unterhaltszahlungen
Auch diese Kosten sollten vor der Scheidung bedacht werden.
Wie teuer ist die Scheidung?
Scheidungen sind in der Schweiz wesentlich kantonal geregelt. Das bedeutet, dass sich die Scheidungskosten von Kanton zu Kanton erheblich unterscheiden können.
Das Vergleichsportal Comparis kam in einer Analyse zu dem Ergebnis, dass die Scheidung in Zürich mit durchschnittlich 2400 Franken für eine einvernehmliche Scheidung am teuersten ist. Im Landesdurchschnitt liegen die Scheidungskosten mit 1500 – 1800 Franken wesentlich niedriger. Nur in Bern, Liestal und Schaffhausen zahlt man ebenfalls mehr als 2000 Franken für die Scheidung. Günstig sind Genf und Sitten mit durchschnittlichen Scheidungskosten von unter 1000 Franken. [Quelle: www.comparis.ch]
Ist eine kostenlose Scheidung möglich?
Ja, wenn Sie mittellos sind und dies gegenüber dem Gericht nachweisen können. Das Gesuch stellen Sie direkt beim Einreichen des Scheidungsbegehrens. Wird Ihrem Gesuch stattgegeben, werden Sie einerseits von der Zahlung der Vorschüsse, Kautionen und Gerichtskosten befreit, andererseits wird Ihr Anwalt als unentgeltlicher Rechtsbeistand ernannt. Er erhält sein Honorar dann vom Staat.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Die Verteilung der Scheidungskosten hängt zunächst davon, ab ob die Scheidung einvernehmlich stattfindet, oder nicht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten in der Regel paritätisch geteilt. Anwaltskosten trägt jede Partei aber für sich.
Bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung kommt es zur Scheidungsklage. Wer die Scheidungskosten bezahlen muss, hängt dann vom Ausgang vor Gericht ab. Hier ist ein gleichmässige Aufteilung genauso denkbar, wie eine einseitige Verpflichtung zum Begleichen der Kosten.
Wie kann man Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Gar nicht! In der Schweiz sind weder Gerichts- noch Anwaltskosten bei Scheidung steuerlich absetzbar. Sie werden als Kosten der privaten Lebensführung behandelt, die keine steuerliche Wirkung entfalten.