Rentenversicherung Schweiz: Wer sie braucht & was sie leistet

Rentenversicherung Schweiz: Wer sie braucht & was sie leistet

- 20. Januar 2022 - Blog

Das Schweizer Vorsorgesystem ist komplex. Neben der staatlichen und der betrieblichen Vorsorge können Schweizer privat vorsorgen und von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dabei stehen Sie vor der Frage: Lohnt sich eine private Rentenversicherung? Wie die Rentenversicherung funktioniert, welche Leistungen sie beinhaltet und ob es sich lohnt, eine private Rentenversicherung abzuschliessen, erklären wir in diesem Artikel. 

Wie funktioniert die Schweizer Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung in der Schweiz steht auf 3 Säulen, die zusammen ein Netz spannen sollen, dass Arbeitnehmer im Alter auffängt und Ihnen denselben Lebensstandard ermöglicht wie in der aktiven Zeit als Arbeitnehmer. Zusätzlich bietet das Vorsorgesystem als Rentenversicherung auch Schutz für Angehörige im Fall eines Unglücks. 

Säule 1: Alters -und Hinterbliebenenversicherung

Die AHV-Rente sichert das absolute Existenzminimum im Alter. Die Minimalrente liegt aktuell bei 1’225 CHF, nach oben gedeckelt ist sie bei  29’450 CHF. Das Rentenalter liegt bei 64 Jahren für Frauen und wird ab 2025 in Schritten von 64 auf 65 erhöht und 65 Jahren für Männer. Eine Frühpensionierung um bis zu 2 Jahre ist trotzdem möglich – dann werden die Beiträge um 6,8 Prozent (1 Jahr) oder 13,6 Prozent (2 Jahre gekürzt). Wer das ganze Erwerbsleben über maximale Beiträge bezahlt, erhält die volle Rente. Dafür muss ein Arbeitnehmer durchschnittlich 88’200 CHF verdienen. Für jedes fehlende Beitragsjahr werden 2,3 Prozent abgezogen – bis zum gesetzlichen Minimum.

 

AHV-Leistungen im Überblick:

  • AHV-Rente ab Renteneintrittsalter von 64 Jahren / 65 Jahren
  • Witwen- und Waisenrente für Ehegatten ab einem Alter von 45 Jahren und 5 Jahren oder bei gemeinsamen Kindern. Bei männlichen Hinterbliebenen ist die Rentenzahlung auf den 18. Geburtstag des Kindes begrenzt. 
  • Kinder bis 18 Jahre und Auszubildende bis 25 Jahre erhalten eine Halbwaisenrente oder eine Vollwaisenrente
  • Maximal zwei Jahre Taggeld bei vorübergehender Invalidität
  • Invalidenrente bei dauerhafter Invalidität oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit nach Wiedereingliederung
  • Hilflosenentschädigung für Pflegebedürftige
  • Ergänzungsleistungen, falls AHV und IV die Lebenshaltungskosten nicht decken können

 

2. Säule: Betriebliche Rentenversicherung

Die betriebliche Rentenversicherung bildet die zweite Säule der Schweizer Rentenversicherung. Zusammen mit den Beiträgen aus der AHV-Rente kommen Arbeitnehmer so auf eine Rente von etwa 60 Prozent des letzten Einkommens. Ab einem Jahreseinkommen von 22’050 CHF sind Arbeitnehmer in der Schweiz verpflichtet, sich in der beruflichen Vorsorge versichern zu lassen. Die Verantwortung liegt allerdings beim Arbeitgeber, der sich zur Hälfte an den Beiträgen beteiligen muss. Arbeitgeber können freiwillig auch einen höheren Beitragsanteil bezahlen. Selbstständige Unternehmen zahlen freiwillig Beiträge in die betriebliche Rentenversicherung ein. 

Neben dem obligatorischen Teil der betrieblichen Rentenversicherung gibt es einen überobligatorischen Teil, der beginnt, sobald der Jahreslohn einen Betrag von 88‘200 CHF übersteigt. Die Pensionskassen sind nicht verpflichtet, höhere Beiträge zu versichern, viele Versicherer bieten dies allerdings an. Pensionskassen haben unterschiedliche Regelungen zur Auszahlung der Beiträge. Frühestens kann eine Auszahlung aber an den 58. Altersjahr erfolgen. Die Höhe der monatlichen Rentenzahl ergibt sich aus zwei Faktoren:

Angespartes Altersguthaben * Umwandlungssatz = Monatliche betriebliche Rente

Der Umwandlungssatz liegt aktuell bei 6,8 Prozent und wird von der Schweizer Bundesregierung festgelegt. Historisch sinkt der Umwandlungssatz regelmässig. So steuert die Regierung die Belastung der Rentenkasse vor dem Hintergrund niedriger Zinsen auf dem Kapitalmarkt einerseits und eine Alterung der Bevölkerung andererseits. 

 

Betriebliche Rentenversicherung im Überblick:

  • Altersrente nach Umwandlungssatz
  • Kinderrente in Höhe von 20 Prozent der Altersrente bis zur Volljährigkeit oder dem Abschluss der Ausbildung (Höchstalter 25 Jahre)
  • Invalidenrente bei Invalidität auf Basis des aktuellen Altersguthabens sowie theoretischen Gutschriften – abzüglich der Zinsen 
  • Witwenrente in Höhe von 60 Prozent der versicherten Invalidenrente ab einem Alter von 45 Jahren und 5 Jahren Ehe oder bei gemeinsamen Kindern
  • Ansonsten einmalige Abfindung in Höhe von 3 Jahresrenten
  • Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum 25. Lebensjahr in der Ausbildung

Säule 3: Private Altersvorsorge

Die 3. Säule bildet die private Vorsorge. Sie gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge zu individualisieren und an die eigenen Bedürfnisse anzupassen und dabei Steuern zu sparen. 

In der Säule 3a eröffnet Arbeitnehmer ein Konto, auf den Sie jährlich einen Maximalbetrag in Höhe von aktuell 7’056 CHF einzahlen. Die Einzahlungen in die Säule 3a bis zum Maximalbetrag mindern ihre jährliche Steuerlast – sie müssen erst zum Zeitpunkt der Auszahlung versteuert werden. Alle anderen privaten Vorsorgebemühungen über das Maximum hinaus fallen in die Säule 3b. Sie kommt mit keinerlei Steuervorteilen, bietet dafür aber maximale Flexibilität in der Gestaltung der Ein- und Auszahlungen. 

Private Vorsorge: Bankenlösung oder private Rentenversicherung?

Banken und Versicherungen bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte für die Säule 3a an, die unterschiedlichen Renditen bei unterschiedlichen Risiken versprechen. 

Beim Abschluss eines Vertrags stehen Sie allerdings vor der Frage: Bank oder Versicherung? 

  • Mit einem 3a-Vertrag bei einer Bank wird Ihr gesamtes eingesetztes Kapital für den Aufbau des Altersguthabens verwenden. Dadurch erzielen Sie mit einer Banklösung höhere Renditen. 
  • Mit einer privaten Rentenversicherung profitieren Sie von einem Schutz bei Invalidität oder Tod und sichern so Ihre Familie ab. Die Invaliditätsversicherung kommt in zwei Formen: Entweder werden Sie von Ihren Prämienzahlungen befreit oder Sie erhalten eine Rente, die Einkommensverluste kompensiert. Bei einer Todesfallversicherung erhalten die Hinterbliebenen ein Todesfallkapital. 

Versicherungen bieten kaum Flexibilität beim Vertragsabschluss. Ihren privaten Rentenversicherungsvertrag in der Regel bis zu Renteneintrittsalter ab und sind somit zur Beitragszahlung verpflichtet – auch wenn sich Ihre Lebensumstände im Laufe der Zeit ändern.

Fondsgebundene Police oder klassische Rentenversicherung mit Überschussbeteiligung

Wenn Sie sich für die private Rentenversicherung entscheiden, müssen Sie im nächsten Schritt entscheiden, welche Art von Police die richtige für Sie ist. Die Art der Police bestimmt über das Verhältnis von möglicher Rendite und Anlagerisiko

  • Vorsorgepolice: Die konservative Variante ist die Vorsorgepolice mit Risikoschutz und einem garantierten Alterskapital. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung, mit der Sie an Renditen beteiligt werden, die der Versicherer über die Mindestrendite hinaus erwirtschaftet hat. 
  • Fondsgebundene Vorsorgepolice: Bei der fondsgebundenen Vorsorgepolice wird Ihre Einzahlung in Fonds auf dem Kapitalmarkt investiert. Das verspricht eine höhere durchschnittliche Rendite, allerdings auch ein höheres Risiko. Ihr Altersguthaben unterliegt bei der fondsgebundenen Vorsorge den Schwankungen des Kapitalmarkts. 

Für wen ist die private Rentenversicherung sinnvoll?

Damit Sie im Alter weiterhin auf demselben Standard leben können wie als Arbeitnehmer, ist der Abschluss einer privaten Altersvorsorge sinnvoll, um eine Rentenlücke zu schützen und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Sobald Sie Ihre Beiträge in Säule 1 und Säule 2 ausschöpfen, sollten Sie in jedem Fall die Säule 3a nutzen und den Maximalbetrag nach Möglichkeit ausschöpfen. 

Ob sich eine private Rentenversicherung im Vergleich zu einer Bankenlösung lohnt, hängt von Ihrer familiären und beruflichen Situation ab. Wenn Sie in der Familie der Alleinverdiener sind, könnte ein Invalidität oder ein Todesfall die Existenz Ihrer Angehörigen gefährden. In diesem Fall gibt der Versicherungsschutz zusätzliche Sicherheit. Hat Ihre Familie dagegen eigenes Vermögen oder verfügt über ein dichtes Sicherungsnetz, ist ein Versicherungsschutz kaum sinnvoll. In risikoreichen Feldern lohnt sich der Abschluss einer Versicherung zudem eher als in einem risikoarmen Bürojob – manche Berufe sind risikobehafteter als andere. 

Berücksichtigen Sie dabei unbedingt auch die bereits erworbenen Ansprüche aus Säule 1 und Säule 2 der Rentenversicherung in der Schweiz. 

 

Rentenversicherung Schweiz: Optimal versorgt im Alter mit Carefinance

Das Schweizer Vorsorgesystem zählt zu den besten der Welt. Aber trotzdem ist es nicht einfach, die zur Verfügung stehenden Instrumente für eine optimale Vorsorge zu nutzen. In der Vorsorgeberatung bei Carefinance begleiten wir Sie daher auf Ihrem Weg zu Sicherheit und Lebensqualität im Alter. Ausgehend von ihrer Lebenssituation geht es zunächst um Ihre Ziele. Möchten Sie vorzeitig in Pension gehen oder zum regulären Zeitpunkt? 

Unsere Berater prüfen, ob Beitragslücken in der Säule 1 existieren und wie Sie diese Lücken schliessen können. So wissen wir genau, wo Sie auf Ihrem Weg zur Vorsorgestrategie stehen. Wenn Sie bereits in die Säule 3a einzahlen, überprüfen wir die bestehenden Verträge und finden gegebenenfalls bessere Angebote. Dazu arbeiten wir mit allen wichtigen Banken und Versicherungen in der Schweiz zusammen. 

So entsteht Schritt für Schritt eine tragfähige Vorsorgestrategie, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und Sie sowie Ihre Familie vor Risiken schützt.