Haftpflichtversicherung: Darauf müssen Sie achten
Haftpflichtversicherung: Das Wichtigste in Kürze
- Jede volljährige Person, die nicht über eine andere Person mitversichert ist, sollte eine private Haftpflicht abschließen
- Die private Haftpflichtversicherung gilt für Sie und Ihre Kinder
- Ehe- und Lebenspartner lassen sich häufig mitversichern
- Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Auswirkungen Ihres Handelns auf dritte Personen und deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden und unechte Vermögensschäden ab
- Die private Haftpflicht deckt in der Regel keine echten Vermögensschäden ab
- Die private Haftpflichtversicherung zahlt daher bei Selbstverschulden
- Die Kosten der Haftpflichtversicherung ergeben sich aus der Deckungssumme der Prämienhöhe und den vertraglich festgelegten Versicherungsbedingungen
Die abgedeckte Schadenssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, üblich sind 5 Millionen CHF im Bereich der Personenschäden
Warum eine private Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den am meisten abgeschlossenen Versicherungen in der Schweiz – nicht ohne Grund, denn Sie schützt eine Person vor den finanziellen Folgen von eigenen Handlungen, die Schäden an Dritten zur Folge haben.
Versicherungen sollen Sie in den Fällen schützen, in denen ein Schaden massive finanzielle Folgen für Sie hätte. Da eine Haftpflichtversicherung wesentlich fahrlässiges Handeln abdeckt, liegt es prinzipiell nicht in der Hand, ob ein Schadensfall geschieht. Das Risiko eines Schadens ist kaum kalkulierbar und hat in vielen Fällen den eigenen finanziellen Ruin zur Folge.
Eine Haftpflichtversicherung lohnt sich daher für jede volljährige Person. Junge Menschen profitieren bei einem frühen Abschluss bei einigen Versichern zudem von vergünstigten Tarifen für Menschen unter 30 Jahren.
Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie in all jenen Fällen, in denen Ihr Handeln das Eigentum von dritten oder dritten Personen schädigt. Eine private Haftpflicht zahlt daher immer bei Selbstverschulden. Bei der privaten Haftpflicht wird zwischen verschiedenen Schäden unterschieden:
Sachschäden
Sachschäden umfassend alle Beschädigungen an den Gegenständen, die Dritten gehören. Dazu gehören zum Beispiel das Handy Ihres Freundes, das Ihnen kaputt gegangen ist oder ein zerstörter Computer.
Personenschäden
Personenschäden umfassen alle Handlungen, die zu Verletzungen einer Dritten Personen führt. Dazu gehören von Ihnen verschuldete Unfälle oder auch ein nicht gestreuter Gehweg, auf dem ein Passant ausrutscht. Personenschäden können schnell zu sehr hohen existenzbedrohenden Forderungen führen. Die Schadenssummen erreichen häufig sechs- oder sogar siebenstellige Höhen.
Vermögensschäden
Vermögensschäden umfassen alle Handlungen, die zu finanziellen Schäden bei anderen Personen führen. Man unterscheidet zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden betreffen weder Sachen noch Personen, sondern sind ausschließlich finanzieller Natur – zum Beispiel eine falsche Finanzberatung. Unechte Vermögensschäden resultieren aus Sach- oder Personenschäden. Angenommen, Sie leihen sich den Computer eines Freundes und Beschädigen ihn versehentlich, sodass der Computer kaputt geht. Das ist in erster Linie ein Sachschaden. Da Ihr Freund den Computer allerdings auch zum Arbeiten nutzt, entsteht ihm in der Folge auch ein unechter Vermögensschaden. Privathaftpflichtversicherungen decken in der Regel nur unechte Vermögensschäden ab. Für echte Vermögensschäden müssen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist vor allem für Berufe sinnvoll, in denen ein großes Risiko für solche Schäden besteht – zum Beispiel in der Finanzberatung.
Welche Schäden deckt die private Haftpflicht nicht ab?
Eine Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden ab. Die folgenden Schadensfälle sind in der Regel ausgeschlossen:
- Schäden, die Sie sich selbst oder einer Person zufügen, die in Ihrem Haushalt lebt
- Schäden, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen – hierfür ist die Unfallversicherung zuständig
- Materielle Schäden an Sachen durch normale Abnutzung
- Erwartbare und vorhersehbare Schäden
- Schäden, die durch übertragbare Krankheiten entstehen
- Schäden, die sich aus Verbrechen ergeben
Haftpflichtversicherung Kosten: Worauf Sie achten müssen
Für eine Haftpflichtversicherung fällt monatlich eine Versicherungsprämie an. Viele wollen die Kosten der privaten Haftpflichtversicherung möglichst geringhalten. Diese Kostenoptimierung sollte allerdings nicht zulasten Ihres Versicherungsschutzes gehen. Wenn die Versicherung Sie im Zweifel nicht mehr richtig schützt, ist eine günstige Versicherung genauso sinnvoll wie überhaupt keine Versicherung.
Die Prämienhöhe bestimmt sich wesentlich aus Deckungssumme und Selbstbehalt. Zusätzlich können auch Vertragsbedingungen wie Laufzeit einen Einfluss auf die Prämienhöhe haben.
- Selbstbehalt: Manche Haftpflichtversicherungen nehmen einen Selbstbehalt im Schadensfall. Unabhängig von der Höhe des verursachten Schadens müssen Sie diese Summe selbst zahlen. Achten Sie darauf, dass der Selbstbehalt so niedrig ist, dass Sie ihn jederzeit problemlos bezahlen können. Entscheiden Sie sich ansonsten für eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbehalt. Das wird allerdings durch eine höhere Prämie erkauft.
- Deckungssumme: Bei der Auswahl der Haftpflichtversicherung ist eine angemessene Deckungssumme entscheidend. Viel Verbraucher unterschätzen die Schadenssummen, die insbesondere bei Personenschäden schnell entstehen. Die meisten Privathaftpflichtversicherungen beinhalten eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen CHF. Darunter sollten Sie keine Versicherung abschließen.
- Kombiversicherungen: Viele Versicherer bieten die Haftpflicht- in Kombination mit der Hausratversicherung an. So lassen sich unter Umständen die Kosten der Haftpflichtversicherung reduzieren. Allerdings sollten Sie auch bei Kombiangeboten die Versicherungsbedingungen beider Versicherungen im Blick behalten.
In der Schweiz ist der Markt für Haftpflichtversicherungen groß und unübersichtlich. Unterschiedliche Versicherungsbedingungen machen einen objektiven Vergleich für Laien kompliziert. Bei Carefinance helfen Ihnen unsere unabhängigen Versicherungsberater dabei, die richtige private Haftpflichtversicherung für Sie zu finden und sicherzustellen, dass Sie maximale Leistung zu minimalen Kosten erhalten.
Haftpflichtversicherung: Schaden richtig melden.
Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert – der Gegenstand geht kaputt oder ein Unfall geschieht. Wenn es zu einem Schaden kommt, müssen Sie diesen Schaden dem Versicherer melden. So melden Sie einen Schaden richtig:
- Prüfen Sie im ersten Schritt, ob ein Fall vorliegt, der von der Versicherung abgewickelt wird
- Prüfen Sie auch, ob die Schadenshöhe unter dem Selbstbehalt liegt. Dann sparen Sie sich die Meldung und begleichen den Schaden einfach selbst
- Auch kleinere Schäden sollten Sie unter Umständen selbst bezahlen. Die meisten Versicherer kündigen Verträge, wenn Sie zu viele Schäden melden.
- Informieren Sie im Schadensfall die Versicherung sofort und nehmen Sie keine Zahlungen an den Geschädigten vor, solange Sie keine Rücksprache mit der Versicherung gehalten haben – der Versicherer ist in der Pflicht, die Berechtigung der Forderung zu prüfen und den Schaden dann zu regulieren
- Sachschäden sollten Sie umgehend per Video oder Foto dokumentieren. Verändern Sie den Ort des Geschehens möglichst nicht. Viele Versicherer halten sich so die Option offen, einen Gutachter zur Überprüfung zu schicken. Hierbei gilt allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei einer kaputten Fensterscheibe ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten, ein kaputtes Fenster und Scherben zu ertragen, bis der Gutachter sich ein Bild von der Lage gemacht hat. Bei einem Personenschaden sollten Sie nach Zeugen suchen, die das Geschehen beobachtet haben.
Eine Haftpflichtversicherung ist für jede volljährige Person sinnvoll, weil Sie vor den finanziellen Folgen fahrlässigen Handelns schützt. Insbesondere Personenschäden erzeugen hohe Schäden, die sich im Zweifel nicht problemlos begleichen lassen. In diesen Fällen springt die Haftpflichtversicherung ein und zahlt die entstandenen Schäden. Da versehentlich verursachte Schäden per Definition nicht vollständig verhindert werden können, ist eine Haftpflichtversicherung immer ratsam.
Die meisten Versicherungen zahlen nicht generell bei Selbstverschulden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt sie allerdings vor den Folgen Ihres eigenen Handelns, für das Sie grundsätzlich die Verantwortung haben. Ein Schadensfall im Sinne der Haftpflicht ist also immer selbst verschuldet.
Immer wieder wundern sich Verbraucher, wenn die Haftpflicht den Vertrag nach einem regulierten Schadensfall kündigt. Aus Perspektive des Versicherers ist das verständlich. Er versucht sein Risiko zu minimieren und brauch möglichst viele schadensfreie Versicherungen, deren Beiträge für die Schadensfälle aufkommen.
Nicht jede Schadensmeldung führt zu einer Kündigung. Betroffen sind häufig Menschen, die in einem bestimmten Zeitraum mehrere Schäden gemeldet haben.
Nach einer Kündigung wegen mehrfacher Schadensverursachung werden Sie Probleme haben, eine neue Haftpflichtversicherung zu finden. Eine Kündigung durch den Versicherer sollten Sie daher vermeiden. Insbesondere kleine Schäden sollten sie eventuell selbst regulieren, anstatt sie der Versicherung zu melden.
Kommt es zur Kündigung, können Sie immer noch Schadensbegrenzung betreiben. Fragen Sie den Versicherer, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kündigung zurückzunehmen – zum Beispiel im Gegenzug zu höheren Prämien. Alternativ können Sie ihn bitten, sie selbst kündigen zu lassen. Dann haben Sie keine Probleme, eine neue Versicherung zu finden.
Grundsätzlich versichert die Haftpflichtversicherung Sie und Ihre Kinder bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss der Ausbildung. Dies schließt Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder mit ein. Der Ehe- oder Lebenspartner kann in der Regel zusätzlich mitversichert werden, sodass Sie für Ihren Haushalt eine private Haftpflichtversicherung benötigen.
Wenn Sie selbst der Geschädigte der Handlung einer anderen Person sind, zahlt Ihre Haftpflicht in der Regel nicht. Verantwortlich für die Schadensregulierung ist der Schadensverursacher oder seine Haftpflichtversicherung. Eine Ausfalldeckung zahlt den Schaden, wenn der Verursacher weder über eigene Mittel noch über eine Haftpflichtversicherung verfügt.