Gebäudeversicherung: Wann Sie Pflicht ist

Gebäudeversicherung: Wann Sie Pflicht ist

- 22. August 2022 - Blog

Schäden durch Feuer oder andere Elemente verursachen jedes Jahr hohe Schäden an Schweizer Eigenheimen. In den meisten Kantonen ist daher eine Gebäudeversicherung obligatorisch. Wir erklären, was die Gebäudeversicherung abdeckt und mit welchen Kosten Sie als Hausbesitzer rechnen müssen. 

Wann ist eine Gebäudeversicherung Pflicht

Den Kantonen kommt bei der Gestaltung der Pflicht zur Gebäudeversicherung grosse Freiheit zu, sodass die Regeln im Bundesgebiet nicht einheitlich sind. So sehen die Regelungen in den verschiedenen Kantonen aus:

  • In insgesamt 21 Kantonen der Schweiz ist die Gebäudeversicherung Pflicht für jeden Hausbesitzer. Die Kantone wollen dadurch die gesamtwirtschaftlichen Folgen von Naturereignissen abmildern.  
  • In 18 Kantonen (Aargau, Appenzell, Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich) gilt eine Monopolversicherung – die Gebäudeversicherung wird von einem öffentlichen Träger betrieben und es gibt keinen privatwirtschaftlichen Wettbewerb.
  • In drei Kantonen (Uri, Obwalden, Schwyz) gibt es neben der öffentlichen Gebäudeversicherung auch die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Gebäudeversicherung.
  • Keine Gebäudeversicherungspflicht gilt in Genf, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Tessin. 

Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Die Gebäudeversicherung springt ein, wenn Feuer, Hagel, Überschwemmungen oder Lawinen Schaden am eigenen Gebäude verursachen. 

  • Feuer:
    20.000 – so viele Brände entstehen jedes Jahr in der Schweiz und verursachen damit einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden i.H.V einer halbe Milliarde Franken. Die Gründe sind vielfältig, aber oft lauert der Verursacher im eigenen Haus. Kurzschlüssel am Ladegerät oder vergessene Kerzen sorgen für den folgenschweren Unfall.
  • Hagel, Überschwemmungen, Lawinen:
    Das Wetter ist notorisch unzuverlässig. Das wirkt sich in Extremsituationen auch auf die Gebäudesubstanz aus. Überschwemmungen, wie zuletzt in Deutschland, können nicht nur Keller überlaufen lassen, sondern ganze Häuser mit sich reissen. Unwetter sind eine reale Gefahr. Jedes Jahr entstehen mehrere hundert Millionen Euro schaden durch Überschwemmungen und andere Extremwetterbedingungen. Auch grosse Hochwasserkatastrophen sind in der Schweiz nicht unbekannt. Zuletzt richtete eine Überschwemmung 2005 verheerende Überschwemmungen an.

 

Ist eine Private Gebäudeversicherung sinnvoll?

Auch wenn eine Gebäudeversicherung in Ihrem Kanton nicht obligatorisch ist, lohnt sich der Abschluss in der grossen Mehrheit der Fälle trotzdem. Eine Versicherung reguliert Schäden, deren Regulierung Sie selbst in grosse finanzielle Schwierigkeiten stossen würde. Das ist bei Elementarschäden an Gebäuden schnell der Fall. Kommt es zum Schaden, ist der Schaden in der Regel gross und die Begleichung teuer. 

In der Beratung helfen wir Ihnen herauszufinden ob und welche Gebäudeversicherung Sie benötigen.

 

Hausratversicherung: Kein Ersatz für die Gebäudeversicherung

Die Hausratversicherung zahlt in der Regel auch bei Elementar- und Feuerschäden. Allerdings erstrecken sich ihre Leistungen nur auf die beweglichen Gegenstände innerhalb eines Gebäudes, nicht auf das Gebäude selbst. Eine Hausratversicherung ist also niemals ein Ersatz für eine Gebäudeversicherung, sondern eine notwendige Ergänzung.

Zusatzversicherungen: Nur in Ausnahmefällen sinnvoll

Nur in wenigen Kantonen gibt es freie Konkurrenz zwischen den Anbietern. Allerdings gibt es in allen Kantonen die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abschliessen, die unter anderem folgende Risiken abdecken.

  • Einbruchs- und Diebstahlschäden: Einbrecher stehlen nicht nur Eigentum, sondern Beschädigen im Zuge des Einbruchs auch das Gebäude. Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung decken Sie dieses Risiko ab – im Normalfall werden Einbruchsschäden durch die Gebäudeversicherung nicht reguliert. 
  • Tiere: Bestimmte Tierarten habene ebenfalls das Potenzial, eine Gebäude zu beschädigen. In machen Orten kauen Nagetiere beispielsweise Leitungen durch, sodass es zu Ausfällen kommt und Reparaturen notwendig sind. 
  • Glasbruch: Glasbruch ist bei der Gebäudeversicherung Normalfall ausgeschlossen. Mit einer zusätzlichen Glasbruchversicherung können Sie dieses Risiko absichern. Allerdings lohnt sich diese Zusatzversicherung fast nie. Eine neue Fensterscheibe ist nicht so teuer, dass Sie die finanzielle Situation fundamental belastet. 

Ob sich so eine Zusatzversicherung zur obligatorischen Gebäudeversicherung lohnt, hängt vom Gebäude und dem individuellen Schadensrisiko ab. Unsere Berater unterstützen Sie gerne beim Aufbau eines massgeschneiderten Versicherungsschutzes. 

Gebäudeversicherung: Neuwert und Zeitwert

Die Kosten einer Gebäudeversicherung hängen von zwei Faktoren ab:

  • Schadensrisiko: Nicht überall ist die Chance, Opfer eines Feuer- oder Elementarschadens zu werden, gleich hoch. In bestimmten Regionen geschehen häufiger Brände, Überschwemmungen oder Lawinen als andere. Diesen Umstand preisen Versicherer in die Prämie ein. 
  • Mögliche Schadenshöhe: Je höher das Risiko und je grösser der mögliche Schaden, desto höher ist die Prämie der Versicherung. Eine luxuriöse Stadtvilla mit aufwendiger Architektur zieht eine höhere Prämie nach sich als das kleine Haus aus den 1970ern ausserhalb von Genf. Der Gebäudewert wird anhand des Neuwerts bestimmt. Dieser wird alle 12 – 15 Jahre neu geschätzt. Er bezeichnet die Kosten, die anfallen würden, wenn das Gebäude nach einem Schaden exakt wieder aufgebaut werden müsste.

Nur bei älteren Gebäuden, haben Sie manchmal die Möglichkeit, den Zeit- statt den Neuwert versichern zu lassen. Das lohnt sich dort, wo eine Berechnung nach Neuwert, nichts mehr mit dem Zustand des Gebäudes zu tun hat – zum Beispiel eine halb-verfallene Villa am Stadtrand, die seit 30 Jahren nicht renoviert wurde. Sie wäre sehr teuer im Wiederaufbau.

Gebäudeversicherung Schweiz: Häufig gestellte Fragen & Antworten

In eine Gebäudeversicherung in der Schweiz Pflicht?

Ja – in den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch für den Eigentümer. In der Mehrheit der Kantone existieren zudem öffentlichrechtliche Versicherungsgesellschaft, die die Versicherung übernehmen. Eine private Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarschäden ist dann meistens ausgeschlossen.

Was kostet eine Gebäudeversicherung? 

Die Kosten einer Gebäudeversicherung drücken das finanzielle Risiko der Versicherung aus. Daher sind der Gebäudewert und das Schadensrisiko massgeblich für die zu zahlende Prämie. Eine allgemeine Antwort auf die Frage nach dem Gebäude Versicherung Preis ist daher nicht möglich. 

Was bedeutet Neuwert oder Zeitwert?

Was ist ein Gebäudewert? Auf diese Frage gibt es viele Antworten und sie lässt sich kaum objektiv und abschliessend klären. Die Versicherungen sind allerdings pragmatisch: Sie nutzen den Neuwert, um den Gebäudewert zu bestimmen. Der Neuwert umfasst alle Kosten, die anfallen würden, um das Gebäude nach einem Totalschaden wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. 

Im Gegensatz zum Neuwert steht der Zeitwert. Er beschreibt den Wert, den Gebäude in seinem aktuellen Zustand. Dieser wird allerdings nur bei besonders alten Immobilien als Mass für die Wertbestimmung angewandt.