Gebäudeversicherung & Hausratversicherung: Wer zahlt bei Feuerschäden?

Gebäudeversicherung & Hausratversicherung: Wer zahlt bei Feuerschäden?

- 31. Dezember 2021 - Blog

Brände gehören zu den verheerendsten Unfällen, die Ihnen in den eigenen vier Wänden passieren können. Sowohl Mobiliar als auch Gebäude und das eigene Leben sind in Gefahr. Wer kommt für die Schäden auf, wenn das Feuer gelöscht ist und was müssen Sie beachten, wenn Sie den Feuerschaden melden wollen?

Feuerschäden: Diese Arten gibt es

Jedes Jahr entstehen Schäden in Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken im Jahr. Versicherungen unterscheiden zwischen verschiedenen Feuerarten:

  • Schadenfeuer: Schadenfeuer breitet sich selbstständig und unkontrollierbar außerhalb einer Feuerstätte aus und beschädigt Ihren Hausrat. Ein Beispiel für ein Schadenfeuer ist ein defektes Ladegerät für das Smartphone, das einen Brand verursacht. 
  • Plötzliche Rauchentwicklung: Bei einem Schadenfeuer entsteht notwendigerweise auch Rauch, der sich an Wänden, Decken und dem Hausrat versetzt und nachhaltige Verschmutzungen und Beschädigungen hinterlässt. Graduelle Rauchschäden, zum Beispiel durch Zigaretten, ist allerdings nicht von einer Versicherung abgedeckt. 
  • Explosionen: Explosionen entstehen durch das Zusammentreffen chemischer Elemente oder aufgrund einer physikalischen Reaktion. Auch Explosionsschäden sind in einer Feuerversicherung abgedeckt.
  • Blitzschlag: Kommt es infolge eines Blitzeinschlags zu Schäden, springt die Hausratversicherung ein und ersetzt zerstörtes Mobiliar oder durch Kurzschluss zerstörte Geräte. 

Welchen Versicherungen gegen Feuer?

  • Hausratversicherung: Die Hausratversicherung ersetzt bewegliches Inventar, das durch Feuer beschädigt wurde. Das gilt für jede Hausratversicherung in der Schweiz, weil die Versicherung gegen Feuerschäden gesetzlich als Bestandteil dieser Versicherung vorgeschrieben ist. 
  • Gebäudeversicherung: Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung müssen Sie in den meisten Kantonen in der Schweiz eine Gebäudeversicherung abschließen, die für Elementarschäden am Gebäude aufkommt. Feuerschäden an Türen, Fenstern und Fassade des Gebäudes werden also durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt. Eine Gebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer in der Schweiz sinnvoll – sollten Sie also keine Gebäudeversicherung besitzen, sollten Sie sich umgehend um den Abschluss einer Police kümmern. 

Gebäudeversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Die Regelungen zur Gebäudeversicherung in der Schweiz sind nicht bundesweit einheitlich geregelt.

  •     In der Schweiz gilt in 21 Kantonen eine Pflicht zur Gebäudeversicherung. Jeder Eigentümer muss eine Versicherung abschließen. Damit will die Schweiz sicherstellen, dass Schäden reguliert werden, wenn es zu großen Ereignissen kommt
  •     In Uri, Obwalden und Schwyz ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch, allerdings darf diese auch bei einem privaten Anbieter abgeschlossen werden.
  •     Nur in den GUSTAVO-Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist keine Gebäudeversicherung notwendig.
  •     In 19 dieser Kantone gibt eine Monopolversicherung. Sie wählen also nicht zwischen den Angeboten verschiedener Versicherer, sondern müssen stattdessen die öffentlich-rechtliche Monopolversicherung abschließen.

Obligatorische Gebäudeversicherung: In diesen Kantonen gilt die Versicherungspflicht

In diesen Kantonen sind Eigentümer verpflichtet, eine Gebäudeversicherung über die kantonale Versicherungsgesellschaft abzuschließen:

  •     Aargau
  •     Appenzell
  •     Ausserrhoden
  •     Basel-Land
  •     Basel-Stadt
  •     Bern
  •     Freiburg
  •     Glarus
  •     Graubünden
  •     Jura
  •     Luzern
  •     Neuenburg
  •     Nidwalden
  •     St. Gallen
  •     Schaffhausen
  •     Solothurn
  •     Thurgau
  •     Waadt
  •     Zug
  •     Zürich

Versicherung gegen Feuerschaden: Das sind die Kosten

Eine dezidierte Feuerversicherung ist nicht notwendig, um sich vollständig gegen mögliche Feuerschäden zu versichern. In der Schweiz deckt die Gebäudeversicherung alle Elementarschäden am Gebäude ab, während Hausratversicherungen gegen Brandschäden am beweglichen Inventar versichern. Die Kosten für eine Versicherung gegen Feuer ergeben sich also aus den Prämien Ihrer Gebäudeversicherung und Ihrer Hausratversicherung. 

Wann eine Feuerversicherung nicht zahlt

Nicht jeder Schaden, der gemeinhin als Feuerschaden verstanden wird, ist auch im Sinne der Versicherungsbestimmungen ein Feuerschaden:

  • Implosion: Implosionen fallen nicht per se unter den Versicherungsschutz. Achten Sie beim Abschluss der Police darauf, ob Implosionen eingeschlossen sind. Implosionen beschreiben die Zerstörung eines Hohlkörpers durch Überdruck und tritt häufig bei alten Fernsehern oder Computerbildschirmen auf. 
  • Sengschäden: Sengschäden haben ihre Ursache nicht in einer Flammeneinwirkung, sondern in Hitze. Deshalb sind Sengschäden keine Feuerschäden im Sinne der Bestimmungen von Hausrat- und Gebäudeversicherung. Sengschäden sind beispielsweise Brandlöcher durch herunterfallende Glut. Einige Hausratversicherungen versichern Sengschäden mit. Prüfen Sie also die Bedingungen Ihres Versicherers, wenn Ihnen der Schutz vor Sengschäden wichtig ist. 

Feuerschaden melden: So funktioniert es

Wenn es zum Feuerschaden kommt, sollten Sie schnell handeln, um den Schaden schnellstmöglich zu regulieren: 

  • Nach einem Brand gibt es Ermittlungen, um die Brandursachen zu klären und einen Verursacher zu ermitteln
  • Unabhängig von der Ermittlung des Brandhergangs ist die Gebäudeversicherung vorleistungspflichtig. Sie muss zunächst für alle Beschädigungen aufkommen, auch wenn der Hergang noch nicht vollständig geklärt ist. Wenden Sie sich im ersten Schritt also an Ihren Versicherer, um den Schaden zu melden und die Regulierung einzuleiten 
  • In den meisten Kantonen der Schweiz ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. Dort, wo eine Gebäudeversicherung nicht vorgeschrieben ist, machen Banken den Abschluss einer entsprechenden Versicherung zur Voraussetzung der Hypothekenvergabe
  • Die Gebäudeversicherung kommt für Beschädigungen am Gebäude selbst auf. Für Schäden an Ihren Einrichtungsgegenständen und Besitztümern ist die Hausratversicherung verantwortlich. Kontaktieren Sie also auch Ihre Hausratversicherung, um etwaige Schäden an Möbeln und Wertgegenständen zu melden
  • Auch wenn die Gebäudeversicherung zunächst in Vorleistung tritt, holt Sie sich das Geld zurück. Erster Ansprechpartner für die Rückforderung durch die Gebäudeversicherung ist der ermittelte Brandverursacher oder seine Haftpflichtversicherung. Nur wenn der Verursacher weder über das nötige Geld noch über eine Haftpflichtversicherung verfügt, bleibt die Gebäudeversicherung auf dem Schaden sitzen. 

Feuerschäden vorbeugen: 5 Tipps für die Feuer-Prävention

Egal, wie gut eine Versicherung ist: Der beste Fall ist, dass sie nie im Leben benötigt wird. Auch wenn sich Schäden durch Feuer niemals vollständig ausschließen lassen, können Sie folgende Maßnahmen treffen, um dem Entstehen von Bränden vorzubeugen und das Risiko für Feuerschäden zu reduzieren: 

  • Feuerlöscher anschaffen
    Feuerlöscher kennen wir vor allem aus öffentlichen Gebäuden, aber auch für Privathaushalte kann die Anschaffung eines Feuerlöschers sinnvoll sein. Wenn Sie einen Feuerlöscher kaufen, achten Sie auf die richtige Feuerlöscher-Art. Nicht jeder Feuerlöscher ist für die typischen Haushaltsbrände geeignet. Für Küchenbrände mit Fett wird beispielsweise ein spezieller Feuerlöscher benötigt.
  • Sicherheit beim Grillen
    Einer der häufigsten Ursachen für private Brände ist der unsachgemäße Gebrauch eines Grills. Nutzen Sie niemals Spiritus oder andere flüssige Brennstoffe, um den Grill zu erhitzen. Spiritus hat keinen Einfluss auf die Erhitzung der Kohle, kann allerdings schnell zu gefährlichen Stichflammen führen.
  • Kinder im Blick behalten
    Auch Kinder sind eine potenzielle Quelle für Brände im eigenen Haushalt. Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit Feuer hantieren und keinen Zugriff auf Feuerzeuge, Streichhölzer und andere entzündliche Gegenstände ohne Ihre Anwesenheit haben. Stattdessen sollten Sie Ihren Kindern unter Aufsicht den sachgemäßen Umgang mit Feuer vermitteln und über die Gefahren aufklären.
  • Brennende Kerzen löschen
    Brennende Kerzen sollten Sie grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt lassen. Bevor Sie ins Bett gehen, sollten Sie alle Kerzen stets sorgfältig löschen. Nutzen Sie am besten ein wenig Feuchtigkeit, um den Docht zu löschen.
  • Rauchmelder
    Installieren Sie flächendeckend Rauchmelder in Ihrem Haus, um im Zweifel frühzeitig handeln zu können.

In der Schweiz kümmert sich die Beratungsstelle für Brandverhütung um Aufklärung und bietet praktische Tipps zur Vorbeugung von Bränden im privaten Bereich.