Frühpensionierung: So gelingt der vorzeitige Ruhestand

Frühpensionierung: So gelingt der vorzeitige Ruhestand

- 15. Juli 2022 - Blog

Viele Menschen träumen vom vorzeitigen Ruhestand, aber die Auswirkungen der Rente mit 64, 63 oder sogar 60 Jahren auf die AHV-Rente, die Pensionskasse und die 3. Säule sorgen häufig für Verwirrung. Wie wirkt sich die Frühpensionierung auf den Geldbeutel im Alter aus? Wir erklären, was die Frühpensionierung für Ihre Rente bedeutet und wie Sie etwaige Versorgungslücken schliessen können.

Frühpensionierung und die Vorsorge: Das wichtigste in Kürze

  • AHV-Rente: In der 1. Säule ist ein Vorbezug von 1 oder 2 Jahren möglich. Jedes Jahr der Frühpensionierung geht mit einem Abzug von 6,8 Prozent des Rentenanspruchs einher – bei 2 Jahren beträgt der Abzug also 13,6 Prozent.
  • Pensionskasse: In der 2. Säule regeln die Pensionskassen den Pensionierungszeitpunkt individuell. Üblicherweise ist eine Frühpensionierung aber ab 58 oder 60 Jahren mit Kürzungen von 3-5 Prozent pro Jahr möglich. In einigen Pensionskassen können sich die Versicherten einkaufen, um einen durch die Frühpensionierung entstehenden Verlust auszugleichen. Bei der Pensionierung darf das Altersguthaben aber nie das Maximum um mehr als 5 Prozent überschreiten – der Rest verfällt ersatzlos. Zusätzliche Einkäufe sind also nur dann sinnvoll, wenn Sie die Frühpensionierung definitiv zum Abschluss bringen.
  • Säule 3a: Die Beiträge aus der Säule 3a können ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden, aber auch bei einer Frühpensionierung kann die 3. Säule bis zum Erreichen des regulären Pensionierungsalters stehen gelassen werden.

Was ist eine Frühpensionierung?

Das reguläre Eintrittsalter für die Pensionierung in der Schweiz liegt für Männer bei 65 und für Frauen bei 64 Jahren. Wenn Sie vor diesem Zeitpunkt aus dem Berufsleben ausscheiden möchten, spricht man von einer vorzeitigen Pensionierung oder Frühpensionierung. Die Frühpensionierung wirkt sich auf alle Säulen der Vorsorge aus – auf die AHV-Rente, die betriebliche Vorsorge und das Altersguthaben in der Säule 3a. Darauf müssen Sie achten:

  • Vorzeitiger Bezug der AHV-Rente
    Die AHV-Rente kann maximal 2 Jahre vor dem ordentlichen Eintrittsalter bezogen werden. Für jedes Jahr der vorzeitigen Pension wird die Rente lebenslänglich um 6,8 Prozent gekürzt, für 2 Jahre beträgt die Kürzung also 13,6 Prozent. Zusätzlich fallen die entsprechenden Jahresgehälter aus den letzten zwei Beitragsjahren weg – abzüglich des AHV-Beitrags für Nichterwerbstätige, der bis zum Pensionsalter weitergezahlt werden muss.
  • Betriebliche Vorsorge
    Die betriebliche Vorsorge besteht aus den Beiträgen, die während des Erwerbslebens eingezahlt wurden. Die Auszahlung erfolgt dabei anhand des Umwandlungssatzes von min. 6,8 Prozent. Jedes Jahr wird 6,8 Prozent des angesparten Kapitals als Rente ausgezahlt. Ein Vorbezug ist frühestens mit 58 Jahren möglich und zieht eine Kürzung zwischen 3 und 5 Prozent der Rente pro fehlendem Beitragsjahr nach sich. Die genaue Höhe und die Modalitäten sind von Pensionskasse zu Pensionskasse verschieden. In der Beratung bei der Carefinance helfen wir Ihnen gerne, herauszufinden, wie die Frühpensionierung mit Ihrer Pensionskasse am besten gelingt.

Wie viel Geld benötige ich für die Frühpensionierung?

Um herauszufinden, ob Sie sich eine Frühpensionierung leisten können und wie hoch die entstehende Versorgungslücke wäre, müssen Sie ihre Rentenansprüche bei einer Frühpensionierung von dem benötigten Einkommen im Alter abziehen. In der Regel geht man von 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus, um den Bedarf im Alter zu berechnen. Das ist aber nur ein Richtwert und ist abhängig von Ihrem Lebensstil, Ihren Vorlieben und Ihren Plänen für die Pensionierung.

Beispiel: Das kostet die Frühpensionierung

Herr Meier plant eine Frühpensionierung mit 63 Jahren. Wie hoch ist die Versorgungslücke durch die Frühpensionierung? Aus der AHV ergibt sich für Herrn Müller ein Anspruch von 2’314 CHF bei Renteneintritt mit 65 Jahren.

Aus der betrieblichen Vorsorge hat Herr Müller einen Anspruch von 3000 CHF pro Monat.

Die Kürzung der AHV-Rente beträgt 2’314 CHF *13,6 Prozent = 340,70 CHF.

Die Kürzung der betrieblichen Vorsorge liegt bei 3’000 CHF * 6 Prozent = 180 CHF.

Die durch die frühzeitige Pensionierung mit 63 Jahren entstehende Lücke beträgt somit 520,70 CHF im Monat.

Wie kann ich eine Versorgungslücke durch Frühpensionierung schliessen?

Durch die Frühpensionierung ergibt sich zwangsläufig eine Versorgungslücke, wenn Sie als Arbeitnehmer in das Schweizer Vorsorgesystem eingezahlt haben. Die Differenz zu ihrer regulären Rente beträgt dabei zwischen 10 und 30 Prozent – abhängig von ihrem Bedarf, etwaigen Einkäufen und den Bedingungen der Pensionskasse. Eine frühzeitige Planung ist daher entscheidend, damit die Frühpensionierung ohne Geldsorgen klappt.

  • Versorgungslücke berechnen:
    Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke und beziehen Sie dabei sowohl die Inflation als auch die Möglichkeit von Ausfällen (durch Krankheit, ungewollte Erwerbslosigkeit o.ä) ein, um ein realistisches Bild von Ihrer Versorgungslage zu erhalten.
  • Säule 3a und 3b:
    Die erste Möglichkeit, eine Versorgungslücke zu schliessen, ist die Säule 3a. Einzahlungen in ein Säule-3a-Produkt sind bis zum jährlichen Maximalbetrag steuerfrei und lohnen sich dadurch doppelt. Wollen Sie darüber hinaus Geld für die Frühpensionierung zurücklegen, steht ihnen die ganze Welt der ungebundenen Vorsorgeprodukte zur Auswahl – von einer Lebensversicherung bis zu einem ETF-Sparplan.
  • Teilpensionierung – Schrittweise in den Ruhestand:
    Wenn für die Frühpensionierung die angesparten Rücklagen nicht ausreichen, kommt unter Umständen eine sogenannte Teilpensionierung infrage. Bei der Teilpensionierung scheiden Sie nicht vollständig, sondern schrittweise aus dem Erwerbsleben aus – in maximal zwei Etappen. In dieser Zeit sind Sie weiter beitragspflichtig in der Pensionskasse, die Altersleistungen aus der AHV erhalten Sie allerdings bereits anteilig ausgezahlt – sowohl als Rente wie als Kapital.

Frühpensionierung: Planung ist das AundO

Das Funktionieren der Rentenkassen basiert auf der Einzahlung vieler Menschen bis zum ordentlichen Eintrittsalter. Die vorzeitige Pensionierung ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Rentenkürzungen möglich. Wer die vorzeitige Pensionierung plant, sollte daher frühzeitig eine Strategie entwickeln, um die entstehende Versorgungslücke zu schliessen.

Carefinance: Ihr Partner für die perfekte Pensionierung zu jeder Zeit

Viele Menschen träumen den Traum von der frühzeitigen Pensionierung, aber wer mit 60, 62 oder 64 Jahren in Pension gehen will, muss frühzeitig entsprechende finanzielle Vorkehrungen treffen, um im Alter genug Geld zur Verfügung zu haben. Bei Carefinance unterstützen wir Sie Schritt für Schritt bei der Vorbereitung eines sorglosen und sicheren Ruhestands. Unsere unabhängigen Berater begleiten Sie durch den Dschungel der Säule 3a und 3b Produkte erklären Ihnen, welche Kürzungen Sie durch die Rente mit 63 oder 60 Jahren in Kauf nehmen müssen und wie Sie die entstehende Lücke am besten schliessen.