Auswandern als Rentner – Pensionskasse, Krankenversicherung, Steuern
Auswandern als Rentner – diesen Traum hegen viele Menschen. Mit der richtigen Vorbereitung steht seiner Erfüllung kaum etwas im Weg. Wir erklären, was sich für Rentner bei Pension, Krankenversicherung und Steuer mit der Auswanderung ändert und wie Sie gut vorbereitet in die neue Heimat starten.
Das passiert mit der Rente nach dem Auswandern als Rentner
Nach mehr als 40 Arbeitsjahren haben Pensionäre sich einen Lebensabend nach Ihren Vorstellungen redlich verdient. Rentenansprüche gelten grundsätzlich unabhängig vom Wohnort, aber trotzdem ist das Ziel Ihres Umzugs entscheidend für die Behandlung durch die Pensionskassen.
Auswandern in EU-/EFTA-Staat
Wenn die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Wunschland abgeschlossen hat, besteht der Rentenanspruch auch im Ausland. Das gilt ebenfalls für den Anspruch aus der betrieblichen Vorsorge. Die Pensionskassen unterscheiden allerdings zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil.
- Der überobligatorische Teil wird in Bar ohne weitere Bedingungen ausgezahlt
- Der obligatorische Teil wird auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen, dort über die Quellensteuer versteuert und dann an Sie ausgezahlt
Auswandern in Nicht-ETFA-Land
Wandern Sie in ein Land außerhalb der EU ohne Sozialversicherungsabkommen aus, verlieren Sie den Anspruch auf eine Rentenauszahlung In diesem Fall haben Sie allerdings einen Anspruch auf Rückvergütung der gezahlten Beiträge abzüglich bereits ausgezahlter Renten. Erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung eines Schweizer Staatsbürgers oder dem Bürger eines Landes mit Sozialversicherungsabkommen, besteht Ihr Anspruch auf Hinterbliebenenrente fort.
Auswandern als Rentner: Private Vorsorge
Die private Vorsorge können Sie als Auswanderer vollständig mit ins Ausland nehmen. Der Wegzug aus der Schweiz hat allerdings steuerliche Konsequenzen für den Bezug Ihrer Vorsorge:
- Solange Sie in der Schweiz gemeldet sind, zahlen Sie die Kapitalbezugssteuer, die an Ihrem Wohnort in der Schweiz gilt
- Sobald Sie abgemeldet sind, wird die Steuer als Quellensteuer eingezogen. Das Vorsorgewerk zieht dann die fällige direkt ab und Sie erhalten den bereinigten Nettobetrag ausgezahlt
- Die Höhe der Quellensteuer bemisst sich nach dem Sitz des Vorsorgeeinrichtung, nicht nach Ihrem eigenen Wohnsitz. Da Schwyz den niedrigsten Quellensteuersatz in der Schweiz aufweist, haben viele Versorgungswerke hier Ihren Sitz.
Auswandern als Rentner: Mitteilung bei der Pensionskasse machen
Wenn Sie in ein EU-Land oder einen Staat mit ETFA-Abkommen umziehen, ändert sich grundsätzlich wenig für Ihren Rentenbezug. Trotzdem ist es wichtig, die Änderung frühzeitig zu kommunizieren, um bis zur Ausreise tatsächlich alle Formalitäten geklärt zu haben. Sind Sie erst einmal im Ausland, wird die Kommunikation über die Distanz schwerer.
Nach der Mitteilung an Ihre Pensionskasse leitet die Rentenakte dann an die schweizerische Ausgleichskasse weiter, die zukünftig Ihre Rentenzahlungen ausführt. Die Rente wird automatisch in der Landeswährung Ihrer neuen Heimat nach tagesaktuellem Wechselkurs ausgezahlt. So sparen Sie sich unter Umständen hohe Gebühren für den Währungstausch bei der Bank oder in einer Wechselstube vor Ort.
Krankenversicherung als Auswanderer
Die Krankenversicherung bereitet vielen Auswanderern Kopfzerbrechen. Welche Krankenversicherung auswandernde Pensionäre brauchen, hängt vor allem vom Zielland ab:
- Wandern Sie in ein Land ausserhalb der Europäischen Union aus, müssen Sie sich im neuen Land krankenversichern lassen. Einige Krankenkassen in der Schweiz bieten allerdings spezielle Lösungen für Schweizer im Ausland an. Eine solche Lösung ist oft günstiger als die Versicherung im neuen Land, zumal viele beliebte Auswanderländer spezielle Tarife für Ausländer haben, die teurer sind als die gesetzliche Krankenversicherung der einheimischen Bevölkerung. Der Zugang ist allerdings häufig über das Alter oder den Gesundheitszustand beschränkt.
- In der EU gilt eine andere Regelung. Pensionäre, die in einem EU-Staat auswandern, bleiben in der Schweiz versicherungspflichtig und müssen keine Krankenversicherung im neuen Heimatland abschliessen. Der Leistungsanspruch verändert sich durch den Wohnsitzwechsel nicht. Falls Sie im neuen Land erkranken, bezahlt die Versicherung die Behandlung nach den Leistungen des Landes.
Immobilie kaufen als Pensionär im Ausland: Finanzierung und rechtliche Hürden
Viele Auswanderer träumen von einem Haus in der neuen Heimat. Die Finanzierung stellt allerdings viele vor grosse Herausforderungen. Schweizer Banken finanzieren fast nie eine Immobilie im Ausland. Schliesslich fehlt Ihnen so die Sicherheit, die mit einer Hypothek einhergeht. Die Bank hat im Ausland kaum Möglichkeiten, der Immobilie habhaft zu werden und so ist das Pfandrecht faktisch nicht durchzusetzen. Für den Traum vom Eigenheim im Ausland bleibt deshalb nur der Rückgriff auf Eigenkapital oder eine Finanzierung direkt im Ausland. Wie in der Schweiz werden Sie dafür aber zunächst Vertrauen aufbauen und Sicherheiten beizubringen müssen. Ansonsten ist das Risiko für Kreditgeber in der neuen Heimat zu hoch.
Tipp: Wenn Sie eine Immobilie im Ausland kaufen wollen, denken Sie über eine Auszahlung Ihrer Pension als Kapital nach. Dadurch erhöhen Sie Ihre verfügbaren Eigenmittel und sind insgesamt flexibler in der Gestaltung Ihres neuen Lebens als Auswanderer.
Nicht nur das Kapital ist eine potenzielle Hürde beim Immobilienkauf als Ausländer. Einige Länder beschränken die Möglichkeit für Ausländer, Grund und Immobilien zu erwerben – darunter zum Beispiel das beliebte Thailand. Innerhalb der Europäischen Union gibt es solche Einschränkungen allerdings nicht. Schweizer können hier uneingeschränkt Grundstücke und Liegenschaften erwerben. Wichtig: Beim Immobilienkauf im Ausland sollten Sie besonders vorsichtig sein. Zahlen Sie niemals Anzahlungen über das Internet und kaufen Sie nichts, ohne eine Besichtigung. Informieren Sie sich stattdessen ausführlich über den örtlichen Immobilienmarkt und fragen Sie Einheimische nach dem besten Weg, eine Immobilie zu kaufen.
Steuern sparen bei der Pensionierung
Rentenzahlungen sind steuerpflichtig. Aber je nachdem, wo Sie auf der Welt Sie leben, verändert sich die steuerliche Behandlung Ihrer Rente. Die Schweiz hat sich mit Staaten auf der ganzen Welt haben sich auf einheitliche Prinzipien für die Besteuerung ihrer Bürger geeinigt. Für Rentner hat die Auswanderung folgende steuerliche Folgen:
- Steuerpflichtig sind Bürger dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt in persönlicher und wirtschaftlicher Sicht haben.
- Als Auswanderer werden Sie mit dem Wegzug aus der Schweiz in Ihrer neuen Heimat steuerpflichtig – und zwar für das gesamte Vermögen und das Einkommen.
- Eine Ausnahme sind Unternehmen und Immobilien in der Schweiz. Ihre Erträge werden weiterhin hier versteuert.
- Pensionskassengelder werden standardmässig in der Schweiz versteuert. Die sogenannte Quellensteuer zieht das Versorgungswerk direkt ab, sodass Pensionäre die Netto-Rente überwiesen bekommen.
- Mit vielen Ländern hat die Schweiz allerdings Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern sollen, dass dasselbe Einkommen oder Vermögen zweimal besteuert wird.
- Wenn Sie im neuen Heimatland bereits Steuern auf Ihre Renten zahlen, können Sie sich die Quellensteuer von der Schweiz zurückholen
- Ohne Abkommen, keine Quellensteuerrückforderung: Auswanderer in Nicht-EU/ETFA-Ländern wie Australien, Schweden oder Ungarn können sich die Quellensteuer nicht zurückholen
- In diesem Fall sollten Sie Vorsorgeguthaben zu einer Freizügigkeits- und Vorsorgestiftung in einen Kanton mit niedriger Quellensteuerlast zu transferieren und von dort auszahlen zu lassen.
- Informieren Sie sich unbedingt über die gelten Vereinbarungen Ihres Wunschlandes, um Ihre Steuerlast möglichst gering zu halten
Auswandern nach der Pension: Mit Carefinance gut beraten in die neue Heimat starten
Das Auswandern als Rentner ist ein grosses Projekt und mit einigen Hürden und Stolpersteinen verbunden. Bei Carefinance unterstützen wir Sie, diese Hürden souverän zu meistern und die Reise finanziell abgesichert zu beginnen. Gemeinsam planen wir den steueroptimierten Rentenbezug, beraten Sie zu flexiblen Kapitalanlagen für den Vermögensaufbau im Ausland und unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen internationalen Krankenversicherung.