AHV aufschieben: Voraussetzungen, Ablauf und Vorteile
Leistungen aus der AHV werden im Normalfall zum ordentlichen Pensionierungsalter ausgezahlt. Allerdings haben Arbeitnehmer die Wahl, die Pensionierung, um bis zu 5 Jahre aufzuschieben. Wie der AHV Aufschub funktioniert und wann er möglicherweise sinnvoll ist, erklären wir in diesem Artikel.
AHV-Schub: Das müssen Sie wissen:
Definition:
Rentenzuschlag: Min. 5,2 Prozent, maximal 31,5 Prozent
Steuer sparen: Durch den Aufschub sparen Sie unter Umständen Steuern, wenn die Progression hinreichend hoch ist
Wie funktioniert der AHV-Aufschub?
In der Schweiz liegt das reguläre Pensionierungsalter für Männer bei 65 und Frauen bei 63 Jahren. Erst dann wird das Altersguthaben aus der AHV, Pensionskasse und 3. Säule ausgezahlt. Aber nicht immer ist die Auszahlung für den Pensionär günstig. Sind dem Pensionär in der Vergangenheit Beitragslücken entstanden – zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit – wirkt sich jedes fehlende Jahr negativ auf den Rentenanspruch aus. Jedes fehlende Jahr führt zu einer Kürzung der AHV-Bezüge von 6,3 Prozent. Indem Pensionäre den Bezug der AHV-Rente aufschieben, vergrössert sich die Rente um einen festgesetzten Betrag in Abhängigkeit zur Dauer des Aufschubs. Der Aufschub wird monatsgenau berechnet, sodass sich eine Spannbreite innerhalb der einzelnen Jahre ergibt.
Aufschub | Zuschlag |
1 Jahr | 5,2 Prozent – 9,4 Prozent |
2 Jahre | 10,8 Prozent – 15,5 Prozent |
3 Jahre | 17,1 Prozent – 22,2 Prozent |
4 Jahre | 24 Prozent – 29,6 Prozent |
5 Jahre | 31,5 Prozent |
AHV-Aufschub: Beitragspflicht bleibt unberührt
Der Aufschub der Rentenzahlung aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung berührt die Beitragspflicht in der AHV nicht. Lediglich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Auch nach der Pensionierung bleiben Sie daher beitragspflichtig.
Davon ausgenommen ist ein Freibetrag von 1400 Franken pro Monat. Die Freigrenze gilt für jeden Arbeitgeber und jedes Anstellungsverhältnis einzeln. Pensionäre können problemlos 2 x 1400 Franken bei 2 Arbeitgebern verdienen und damit trotzdem unter der Beitragsgrenze bleiben.
Falls Sie doch AHV-pflichtig werden, ist nur die Summe oberhalb des Freibetrags beitragspflichtig. Wer 2000 Franken im Monat verdient, zahlt so nur Beiträge auf 2000 – 1400 = 600 Franken.

AHV-Rente aufschieben: So funktioniert es
Wer sich für den AHV-Aufschub entscheidet, muss diese Punkte beachten;
- Ein Aufschub ist grundsätzlich für mindestens 1 Jahr und maximal 5 Jahre möglich. Nach 1 Jahr kann sich der Rentner flexibel monatlich für eine Auszahlung entscheiden.
- Der Aufschub wird mit einer sogenannten Aufschubserklärung erlangt. Wichtig: Das Aufschubsgesuch muss innerhalb von 1 Jahr nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters bekannt gemacht werden. Ansonsten wird die Rente grundsätzlich nach den gelten Bestimmungen ausgezahlt.
- Um nach dem Aufschub die Rente abzurufen, müssen Sie das Formular zum Abruf der Altersrente ausfüllen und bei der zuständigen Ausgleichskasse einreichen.
- Die maximale Aufschubdauer beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums beginnt die Rentenauszahlung notwendig und automatisch.
Kann jeder die AHV aufschieben?
Prinzipiell ist ein AHV-Aufschub für jeden möglich, der seinen Renteneintritt flexibel um bis zu 5 Jahre nach hinten verlegen werden, allerdings gibt es zwei Ausnahmen. Ein AHV-Aufschub ist für Personen nicht möglich, die eine Invalidenrente beziehen oder eine Hilflosenentschädigung zur Altersrente erhalten
AHV-Aufschub: Lohnt sich das?
Mit dem AHV-Aufschub sichern sich Pensionäre einen Zuschlag von bis zu 31,5 Prozent für die Rentenzahlung. Für die höheren Zahlungen nach hintenraus gehen ihnen allerdings Zahlungen am Anfang verloren. Wer einen Rentenanspruch von 2000 Franken erworben hat, verliert durch den fünfjährigen Aufschub 120000 Franken. Die Rente steigt dadurch pro Monat auf 5630 Franken und um 7560 Franken pro Jahr. Damit sich der Aufschub lohnt, muss der Aufschiebende mindestens 16 Jahre leben.
Der AHV-Aufschub lohnt sich also nur, wenn die eigene Restlebenserwartung so hoch ist, dass die “verlorenen” Rentenzahlungen in den Aufschubjahren durch die Zuschläge auf die spätere Rente wieder aufgewogen werden.
Die Steuerprogression kann einen Aufschub zusätzlich attraktiv machen. Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus arbeitet, würde durch die AHV-Rente zusätzlich belastet werden. Diese Belastung kann durch einen Aufschub vermieden werden.
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