Wann müssen Börsengewinne versteuert werden?

Wann müssen Börsengewinne versteuert werden?

- 22. August 2022 - Blog

An der Börse wollen nicht mehr nur Banken eine Rendite erwirtschaften. Auch Privatleute bauen sich durch den Handel mit Aktien und ETFs ein Vermögen auf. Allerdings müssen die Gewinne unter bestimmten Voraussetzungen versteuert werden. Wann Sie Gewinne und Dividenden in der Steuer wie versteuern müssen, erklären wir in diesem Artikel. 

Dividenden oder Kapitalgewinne? Art des Gewinns entscheidet über Steuerpflicht

Jeder möchte an der Börse Gewinn machen. Wenn das gelingt, steht die nächste Frage an: Müssen an der Börse erzielte Gewinne versteuert werden, oder nicht? Im ersten Schritt ist für die Beantwortung dieser Frage die Art des erzielten Gewinns entscheidend:

Dividenden

Dividenden sind in der Schweiz immer als Einkommen zu versteuern. Die Dividendengewinne werden einfach auf das steuerbare Einkommen addiert. Dabei ist die Dividende vor Abzug der Verrechnungssteuerung massgeblich. 

Beispiel: Frau Müller besitzt 500 Aktien, die jeweils eine Dividende von 2CHF ausgeschüttet haben. Die Bruttodividende beträgt damit 1000 CHF. Sie wird zum Einkommen gerechnet. Die Verrechnungssteuer von 35 Prozent wird über die jährliche Steuerabrechnung zurückgezahlt. 

Kapitalgewinne

Dividenden sind nicht die einzige Möglichkeit, um Gewinne an der Börse zu erzielen. Indem Anleger Wertpapiere teurer verkaufen als einkaufen, erzielen sie Kapitalgewinne. Ob und wie diese an der Börse erzielten Kapitalgewinne versteuert werden müssen, ist von der Bewertung der Tätigkeit an der Börse durch das Finanzamt entscheidend. 

Handelt es sich um ein privates Geschäft, bleiben die Kapitalgewinne von der Steuer befreit. Sind die Gewinne allerdings das Resultat gewerblicher Geschäfte sind diese wie normales Einkommen zu versteuern. 

Aktien versteuern oder nicht – Das sind 5 Kriterien

Für Steuerpflichtige gibt die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung” ein Rundschreiben heraus. Anhand der folgenden 5 Kriterien können Sie feststellen, ob Kapitalgewinnsteuer fällig werden oder nicht:

  • Haltedauer: Die verkauften Positionen müssen mindestens 6 Monate gehalten werden
  • Transaktionsvolumen: Die Gesamtheit alle Käufe und Verkäufe in einem Kalenderjahr darf das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der jeweiligen Steuerperiode nicht überschreiten.
  • Kapitalgewinne sollten höchstens 50 Prozent der gesamten Einkünfte innerhalb eines Jahres ausmachen. Ansonsten geht die Steuerbehörde davon aus, dass der Wertschriftenhandel für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts notwendig ist und damit der Steuerpflicht unterliegt. 
  • Wenn die Wertschriftenkäufe durch Fremdmittel finanziert werden, müssen die steuerbaren Erträge grösser sein als die Schuldzinsen
  • Der Handel mit der Derivaten und Optionen geschieht nur zu Absicherung anderer Positionen im eigenen Portfolio. Ansonsten die erzielten Gewinner steuerpflichtig. 

Diese Kriterien sind Regeln, keine Gesetze. Bei der Interpretation haben die Behörden einen Ermessensspielraum. So könnten Sie beispielsweise in 1 Jahr 60 Prozent Ihrer Einkünfte durch Kapitaleinkünfte bestreiten; Wenn die Steuerbehörde feststellt, dass andere Gründe für eine nicht-gewerbsmässige Tätigkeit sprechen, können die Einkünfte trotzdem steuerfrei bleiben. 

Kryptogewinne versteuern in der Schweiz

Kryptowährungen sind eine relativ junge Anlasseklasse und haben bei Behörden zu Beginn für Uneinheitlichkeit gesorgt. Mittlerweile ist die Versteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz allerdings geklärt. Kryptowährungen sind steuerrechtlich ein relativ neues Phänomen. Mittlerweile hat die Schweiz aber eindeutige Richtlinien zur Versteuerung von Geschäften rund um Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum. 

  • Grundsätzlich gelten Tokens als bewertbare, handelbare und immaterielle Vermögenswerte, die entsprechend als bewegliches Kapitalvermögen zu betrachten ist. Fällig wird daher grundsätzlich die kantonal geltende Vermögenssteuer. Ausschlaggebend ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Versteuerung am Ende der Steuerperiode. 
  • Insofern der Handel privat geschieht, sind Gewinne steuerfrei. Wird eine gewerbliche Veranlassung festgestellt, müssen die Gewinne als Einkünfte versteuert werden. Die Bewertung unterliegt den Steuerbehörden und bewegt sich aktuell noch in einem Graubereich. 
  • Diese Regelungen gelten nur für Kapitalgewinne, die durch den Kauf und Verkauf von Coins erzielt worden sind. Mittlerweile hat sich der Kryptomarkt und die damit verbundenen Möglichkeiten jedoch weiterentwickelt. Mit dem Staking und Lending stehen Kryptointeressierten inzwischen ähnliche Produkte wie Tagesgeldkonten oder Sparbüchern in der Welt der FIAT-Währungen. Gewinne aus Staking oder Lending gelten allerdings als Einkünfte aus beweglichem Vermögen und unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht – auch wenn das Staking oder Lending nur im privaten Rahmen geschieht.

Börsengewinnen optimal versteuern mit Carefinance

Ob Einzelaktien oder ETF-Portfolio als Ergänzung für die Altersvorsorge: Der Handel mit Aktien gehört heute für viele Menschen in der Schweiz zur Vermögensstrategie. Damit es nach der Steuererklärung keine bösen Überraschungen gibt, ist es wichtig, das eigene Portfolio auch im Hinblick auf die Minderung der Steuerlast zu optimieren. 

Die Finanzberater von Carefinance beraten Sie nicht nur zu steuerlichen Fragen zum Handel mit Aktien, ETF und Kryptowährungen sondern unterstützt sie grundsätzlich bei der Entwicklung einer nachhaltigen Vermögensaufbaustrategie, auf die Sie heute, morgen und in der Zukunft bauen können. Als unabhängige Berater arbeiten wir mit einem schweizweiten Netzwerk der besten Banken und Finanzdienstleister zusammen und können Ihnen so stets ein massgeschneidertes Paket bieten, das zu Ihnen, Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen für die Zukunft passt.