Witwenrente Schweiz: Voraussetzungen, Höhe und Beantragung

Witwenrente Schweiz: Voraussetzungen, Höhe und Beantragung

- 20. September 2022 - Blog

Wenn der Partner verstirbt, wird das Leben der Angehörigen auf den Kopf gestellt. Damit sie nicht in finanzielle Not geraten, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Wir erklären, wer Anspruch auf Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente hat und wie hoch er ausfällt.

Was ist die Witwenrente?

Wenn ein Partner verstirbt, hat der Hinterbliebene sowohl Anspruch auf Leistungen aus der AHV-Versicherung des Verstorbenen als auch aus dessen beruflicher Vorsorge. Die gesetzliche Witwenrente wird in der Schweiz in der Alters- und Hinterbliebenenversicherung bezahlt, die für alle Schweizer im arbeitsfähigen Alter obligatorisch ist. Über den Anspruch auf Witwenrente entscheiden der Ehestatus, gemeinsame Kinder und  die Länge der Ehe.

Inhaltsverzeichnis

Anspruch auf Witwenrente: Verheiratete

Verheiratete haben Anspruch auf die Witwenrente, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist:

  • Wenn die Witwe zum Zeitpunkt der Verwitwung gemeinsame Kinder oder Kinder des verstorbenen Ehemanns mit Anspruch auf Waisenrente im gemeinsamen Haushalt leben. Gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch auf Witwenrente, wenn ein Kind nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz gezeugt wurde und das Paar zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war. 

ODER:

  • Wenn die Witwe mindestens 45. Altersjahre erreicht hat und mindestens 5 Jahre mit dem verstorbenen Ehegatten verheiratet war. Ehejahre aus mehreren Ehen zusammengezählt. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren wird die Zeit aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft angerechnet.

Anspruch auf Witwenrente: Geschiedene

Auch geschiedene Frauen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente, und zwar, wenn

  • Gemeinsame Kinder bestehen und die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat
  • Sie zum Zeitpunkt der Scheidung älter als 45 Jahre ist und die Ehe 10 Jahre gedauert hat
  • Das jüngste Kind erst die Volljährigkeit erreicht, wenn Sie 45 Jahre geworden sind
  • Das  jüngste Kind, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

Bei geschiedenen gleichgeschlechtlichen Paaren muss das Kind während der Ehe und nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes gezeugt worden sein. 

Witwenrente: So wird der Anspruch berechnet

Die Höhe der Witwenrente ist von den Einzahlungen in die Alters- und Hinterbliebenenversicherungen und damit vom Einkommen und den anrechenbaren Beitragsjahren abhängig. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften werden ebenfalls dem Einkommen zugerechnet. Hinzu kommt ein Karrierezuschlag für Verstorbene unter 45  Jahren.

Die maximale Witwenrente beträgt bei voller Beitragsdauer 1912 Franken pro Monat und minimal 956 Franken im Monat. Wer als Hinterbliebene selbst Leistungen aus der Alters- oder Invalidenrente bezieht, hat keinen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Stattdessen erhält die Person einen Zuschlag von 20 Prozent auf diese Rentenzahlung.

In der Pensionskasse müssen gesetzlich mindestens 60 Prozent der Altersrente als Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden. Die meisten Pensionskassen bieten aber freiwillig deutlich bessere Konditionen mit einer höheren Auszahlung. Einige Pensionskassen berechnen die Witwenrente beispielsweise anhand des letzten  Lohns des  Verstorbenen – nicht nach dem tatsächlich gezahlten Altersguthaben.

Witwenrente von der Pensionskasse

Wer berufstätig ist, zahlt nicht nur in die AHV, sondern auch in die Pensionskasse an. Auch diese Einzahlungen begründen unter bestimmen Umständen einen Anspruch auf Witwenrente. Frauen erhalten eine Witwenrente aus der Pensionskasse ausbezahlt, wenn sie beim Tod ihres Ehepartners für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder verantwortlich sind oder das 45. Lebensjahr abgeschlossen haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Je nach Pensionskassen-Reglement kann es weniger strikte Voraussetzungen geben.

Hinterlassenenrente beantragen: So funktioniert es

Die Beantragung der Witwenrente gelingt in 3 einfachen Schritten:

  1. Den Antrag auf Hinterlassenenrente stellen Sie bei der Ausgleichskasse, die zuletzt die Beiträge vom Verstorbenen eingefordert hat
  2. Von der Ausgleichskasse erhalten Sie das Anmeldeformular für das die Rente, das sie dazu ausfüllen und einreichen müssen
  3. Nach der Antragstellung wird der Antrag von der Ausgleichskasse geprüft und gegebenenfalls werden zusätzliche Unterlagen angefordert. Nachdem Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und die Witwenrente wird zukünftig auf Ihr Konto ausgezahlt. 

Alternativen zur Witwenrente für Hinterbliebene im Konkubinat

Anspruch auf eine Witwenrente haben nur Eheleute oder geschiedene Paare mit gemeinsamen Kindern, sowie gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Paare, die lose im Konkubinat zusammengelebt haben, haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der Alters- und Hinterbliebenenversicherung und der beruflichen Vorsorge, sie können sich allerdings alternativ absichern: 

Bei einer Lebens- oder Todesfallversicherung wählen Sie den Begünstigten frei aus und können somit auch den Konkubinatspartner als Begünstigten einsetzen und für den Fall der Fälle absichern.Einige Pensionskassen gewähren zudem ein sogenanntes Todesfallkapital, das unter bestimmten Voraussetzungen dem Partner zufällt – nämlich dann, wenn beide gemeinsam für den Unterhalt von Kindern aufgekommen sind oder 5 Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben.

Bei der 3. Säule gelten für Konkubinate dieselben Regeln wie bei vielen Pensionskassen: 

Wenn das Paar mindestens 5 Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat oder für den Unterhalt von Kindern aufgekommen ist, haben auch Hinterbliebene im Konkubinat Anspruch auf das Kapital der 3.Säule. Bei Versicherungslösungen gibt es zudem die Möglichkeit, den Konkubinatspartner von vornherein als Begünstigten aufzunehmen. Der Pflichtteil für etwaige Erben bleibt davon aber unberührt. In jedem Fall sollten Konkubinatspartnern ihrer Bank oder Versicherung diesen Wunsch eindeutig schriftlich mitteilen. 

Witwenrente in der privaten Vorsorge

Neben der AHV und der beruflichen Vorsorge können Schweizer in die private Vorsorge mit einem steuerbegünstigten 3. Säule-Produkt einzahlen – zum Beispiel eine Lebensversicherung oder einen 3-Säule-Vertrag bei einer Bank. Das so angesparte Altersguthaben wird angelegt und dem Begünstigten zum Renteneintritt entweder als Einmalzahlung oder als Rente ausgezahlt. Im Todesfall hat der hinterbliebene Ehepartner vollen Anspruch auf das Altersguthaben. Auch die Steuervorteile gehen auf den Hinterbliebenen über. Das Kapital wird zu einem reduzierten Satz separat vom steuerbaren Einkommen versteuert. 

Carefinance: Für alle Fälle abgesichert

Zu einer belastbaren Vorsorge gehört auch die Beschäftigung mit der Frage, was ist, wenn der Partner verstirbt. Je nach familiärer Situation und dem finanziellen Hintergrund ergeben sich eine Reihe von Möglichkeiten, dieses Risiko wirksam abzusichern, sodass der Partner im Fall der Fälle finanziell abgesichert ist. Bei Carefinance unterstützten unsere unabhängigen Finanzberater Sie dabei, ein Vorsorgekonzept zu erstellen, das Ihren Bedürfnissen auf den Leib geschneidert ist.