Überbrückungsrente: Das müssen Sie wissen
Nicht jeder Arbeitnehmer will bis zur regulären Pensionierung im Beruf arbeiten. Bei einer Frühpensionierung entsteht allerdings eine Finanzierungslücke. Mit der Überbrückungsrente der Pensionskasse oder des Arbeitgebers lässt sich diese Lücke schliessen. Wir zeigen, wie es funktioniert und was sich der Bezug einer Überbrückungsrente lohnt.
Überbrückungsrente: Definition & Voraussetzungen
Die Überbrückungsrente ist eine Leistung der Pensionskasse, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, wenn Sie vor dem ordentlichen Renteneintritt in Pension gehen und die sich dadurch ergebende Rentenlücke schliessen wollen.
Davon zu unterscheiden sind die staatlichen Überbrückungsleistungen. Auf diese hat Anspruch, wer;
- Zum Zeitpunkt der Aussteuerung mindestens 60 Jahre ist und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat
- 20 AHV-Beitragsjahre vorweisen kann, wovon mindestens 5 nach dem 50. Altersjahr absolviert worden sind.
- Dabei ein Erwerbseinkommen von 75 Prozent des Höchstbetrags der Altersrente (aktuell 75 Prozent von 28680 CHF, d.h 21510 CHF Mindesteinkommen) erzielt oder die entsprechenden Gutschriften für Betreuung und Erziehung erworben hat. Gutschriften erhalten Eltern ab dem Folgejahr der Geburt bis zum 16. Lebensjahr des Kindes.
- Ein Vermögen von max. 50’000 CHF als Single oder 10’0000 CHF als Ehepaar besitzt
- Keinen Anspruch auf IV-Rente oder AHV-Vorbezug hat
- Anerkannte Ausgaben hat, die die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Für die Überbrücksleistungen ist die kantonale Ausgleichskasse zuständig. Nur in Basel-Stadt übernimmt die Verwaltung das Amt für Sozialbeiträge, in Genf der Service des prestations complémentaires und in Zürich die Zusatzleistungsstellen der Gemeinden.
Die Überbrückungsrente wird analog zur Zahlung von staatlichen Ergänzungsleistungen bestimmt. Die Höhe der Überbrückungsrente entspricht damit der Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen.
Die Überbrückungsleistungen sind bei dem 2,25-fachen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf gedeckt. Einzelpersonen können so maximal 44’125 CHF erhalten, Ehepaar 88,814 CHF. Bei Bewilligung werden die Überbrückungsgelder bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters gezahlt. Sollte bereits vor der Pensionierung feststehen, dass ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen nach der Pensionierung besteht, endet die Zahlung mit Beginn des Anspruchs auf die Altersrente.
Überbrückungsrente in Pensionskasse
Die Überbrückungsrente ist eine freiwillige Leistung der Pensionskasse und unterliegt damit diversen Unterschieden zwischen den verschiedenen Kassen.
- Die reglementarische Überbrückungsrente wird gezahlt, wenn ein Mitarbeiter freiwillig in Frühpension gehen will und die daraus entstehende Versorgungslücke ausgleichen möchte.
- Eine Überbrückungsrente kann aber auch gezahlt werden, wenn das Unternehmen Personal abbauen will. Der Weg über die Frühpensionierung mit Überbrückungsrente ist so oft der sozial verträglichste Weg, die Verschlankung des Unternehmens zu gestalten. Die frühpensionierten Mitarbeiter profitieren dabei in der Regel von einer höheren Zahlung als bei einer reglementarischen Überbrückungsrente.
Überbrückungsrente: So funktionieren die Leistungen
Die Überbrückungsrente wird über Zahlungen an die Pensionskasse erkauft, die sich diese Möglichkeit in der Regel teuer bezahlen lässt. Üblicherweise wird die lebenslange Rente um einen prozentualen Betrag gekürzt. Dafür erhält der Rentenempfänger die Überbrückungsrente ausgezahlt. Manche Arbeitgeber finanzieren die Überbrückungsrente aber auch ganz oder teilweise mit eigenen Beiträgen. Einige Pensionskassen legen einen Teil der Kosten auch auf alle Versicherten um.
Überbrückungsrente beziehen: Lohnt sich das?
Wer sich für eine vorzeitige Pensionierung entscheidet, steht vor der Frage, wie er die entstehenden Einkommenslücke schliessen will. Nicht immer sind das private Vermögen oder andere Einkommensquellen ausreichend, um den Lebensstandard zu halten.
Die Überbrückungsrente ist dann ein mögliches Instrument, um die frühzeitige Pensionierung umzusetzen, ohne Einbussen im Lebensstandard hinnehmen zu müssen. Allerdings hat die Inanspruchnahme der Überbrückungsleistungen einen Haken. Der Bezug der lebenslangen Rentenleistung wird stark gekürzt. Zusätzlich müssen Sie den AHV-Beitrag für Nichterwerbstätige bezahlen. Für die Berechnung dieses Betrags werden das Vermögen sowie das 20-fache des Renteneinkommens zugrunde gelegt.
Bei einem Renteneinkommen von 1600 Franken im Monat und einem Vermögen von 50000 Franken liegt der AHV-Beitrag bei 742 CHF. Ein Erwerbstätiger in Bern zahlt diesen Beitrag bei einem Einkommen von 5150 Franken im Monat.
Alternative zur Überbrückungsrente
Die Überbrückungsrente lohnt sich daher nur in seltenen Fällen – zum Beispiel, wenn ein Teil der Kosten durch den Arbeitgeber übernommen wird. In den meisten Fällen sind die finanziellen Auswirkungen auf die Rente zu hoch. Wer die Rentenlücke durch vorzeitige Pensionierung schliessen will, sollte sich in jedem Fall diese Alternativen ansehen:
- Vermögen verzeihen
- AHV-Vorbezug von 1 oder 2 Jahren
- Gelder aus 3. Säule
- Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse
- Nebenerwerb
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